Abgasskandal: Daimler muss erneut 170.000 Mercedes-Diesel zurückrufen

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Der Mercedes-Abgasskandal nimmt kein Ende: Schon wieder muss die Daimler AG Diesel-Fahrzeuge aufgrund illegaler Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation zurückrufen. Betroffen sind vor allem ältere Modelle diverser Mercedes-Klassen.

Laut der aktuellen Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Flensburg muss der Stuttgarter Autobauer etwa 170.000 Mercedes-Fahrzeuge zurückrufen. Allein in Deutschland sind rund 60.000 Autos betroffen. Das KBA hat dazu den bereits bestehenden Rückruf für den SUV Mercedes GLK um weitere Baureihen erweitert. Die amtlichen Rückrufe gelten für verschiedene Fahrzeuge der A-, B-, C-, E- und S-Klasse von Mercedes-Benz.

Alle in diesem Fall zurückgerufenen Fahrzeuge haben einen Dieselmotor der Bezeichnung OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5. Da es sich hier um einen älteren Motor handelt, sind auch ältere Fahrzeuge vom Rückruf betroffen. Die aktuell zurückgerufenen Fahrzeuge werden laut Daimler seit Mitte 2014 nicht mehr hergestellt.

1,4 Millionen Mercedes-Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen

Der Motortyp OM 651 stand schon mehrfach im Fokus des KBA: Bereits im Herbst 2018 wurde in diesem Dieselmotor eine illegale Manipulationssoftware gefunden, die sich negativ auf die Abgasreinigung auswirkt. Daimler wurde daraufhin verpflichtet, 680.000 Mercedes-Diesel in die Werkstätten zurückzurufen. Später kamen rund 60.000 Geländewagen vom Typ GLK hinzu. Mit dem jüngsten Rückruf beläuft sich die Zahl der vom Abgasskandal betroffenen Mercedes-Fahrzeuge auf 1,4 Millionen – davon rund 580.000 Diesel-Fahrzeuge in Deutschland.

Bei der vom KBA beanstandeten Technik zur Abgasmanipulation handelt es sich um das sogenannte Thermofenster. Dabei erfolgt die Abgasreinigung nur innerhalb einer gewissen Temperaturspanne – dem Thermofester – in vollem Umfang. Bei Umgebungstemperaturen außerhalb dieser Spanne drosselt die manipulative Software die Abgasreinigung oder schaltet sie gänzlich ab. Die von Daimler eingestellte Temperaturspanne umfasst dabei genau die Temperaturen, die bei den Zulassungstests auf dem Prüfstand üblich sind – bei den klimatischen Bedingungen in Deutschland hingegen selten vorkommen.

EuGH entscheidet diesen Sommer über Thermofenster

Der Daimler-Konzern hält diese Abschalteinrichtung für zulässig – das KBA deklariert die Technik hingegen als illegal. In Kürze wird sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Thermofenster beschäftigen und in einer Grundsatzentscheidung klären, ob diese Abschalteinrichtung gegen geltendes EU-Recht verstößt. Generalanwältin Eleanor Sharpston vom EuGH hat in ihren Schlussanträgen das Thermofenster bereits als illegal bezeichnet, wenn dadurch gesetzliche Emissionsgrenzen überschritten werden. Es ist wahrscheinlich, dass die EuGH-Richter dieser Einschätzung folgen werden. Ein Urteil soll noch diesen Sommer fallen. Bis dahin will Daimler Widerspruch gegen den Ergänzungsbescheid und damit gegen die jüngsten verpflichtenden Rückrufe des KBA einlegen.

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