Abgasskandal – Daimler muss Mercedes GLK 220 CDI zurücknehmen und Kaufpreis erstatten

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Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung setzt sich im Mercedes Abgasskandal mehr und mehr durch. Nachdem bereits das OLG Naumburg dem Käufer eines Mercedes GLK 220 CDI 4Matic Schadenersatz zugesprochen hat, hat nun auch das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 9.10.2020 so entschieden (Az.: 14 O 89/20). Der Kläger kann seinen Mercedes GLK 220 CDI 4Matic zurückgeben und Daimler muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte im Juni 2019 den verpflichtenden Rückruf für bestimmte Varianten des Mercedes GLK 220 CDI mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund für den Rückruf: Das KBA stufte die verwendete Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Durch diese Funktion wird der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert, so dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr ist die Funktion jedoch kaum aktiv.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend und hatte vor dem LG Stuttgart Erfolg. Der Kläger habe hinreichend greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei seinem Fahrzeug geliefert. Allein der Rückruf des KBA spreche schon dafür. Daimler habe den Vorwurf hingegen nicht entkräften können und keine substantiierten Ausführungen dazu gemacht, welche Funktionen durch ein Software-Update geändert oder beseitigt werden, so das LG Stuttgart.

Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei das Fahrzeug mangelhaft und der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Der Schaden sei ihm schon mit Abschluss des Kaufvertrags über ein Auto, das er bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte, entstanden, führte das Gericht aus. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs habe der Kläger daher Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, entschied das LG Stuttgart.

„Die Urteile gegen Daimler im Abgasskandal nehmen zu. Immer mehr Gerichte entscheiden, dass Daimler Mercedes-Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.


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