Schmerzensgeld für Polizisten – Demonstrant muss Polizeibeamten Entschädigung zahlen!

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Rechtskräftiges Urteil des Amtsgericht Düsseldorf v. 01.12.2016 – 27 C 158/16, bestätigt durch Beschluss des Landgerichts Düsseldorf v. 18.05.2017 – 20 S 216/16

In einem aktuellen Urteil hat das Amtsgericht Düsseldorf klargestellt, dass Polizeibeamte auch für einfache Verletzungen, die sie im Dienst durch einen körperlichen Angriff auf ihre Person erlitten haben, ein erhebliches Schmerzensgeld einfordern können. Hierfür können sie den Schädiger selbst und direkt zivilrechtlich in Anspruch nehmen.

In dem von dem Amtsgericht Düsseldorf bewerteten Fall, entlud ein Demonstrant seine geballte politische Überzeugung durch einen Faustschlag in das Gesicht eines Polizeibeamten, der während einer Großdemonstration angrenzende Gebäude schütze. Hierbei schlug der vermummte Angreifer gezielt durch das offene Visier des Polizeihelms und traf den Polizisten so unmittelbar im Augenbereich. Glücklicherweise erlitt der Beamte hierdurch nur eine sehr leichte Kratz- und Schürfwunde im Gesicht. Dennoch wurde ihm ein beträchtliches Schmerzensgeld von 750,00 Euro nebst Zinsen zugesprochen.

Das Düsseldorfer Gericht hat dabei in seiner Entscheidung ausdrücklich betont, dass das Schmerzensgeld nicht nur dem Ausgleich der eigentlichen Verletzungsfolgen dient, sondern darüber hinaus auch noch die Funktion der Genugtuung erfülle. Gerade bei einem Angriff eines gewalttätigen Demonstranten auf einen Polizisten im Dienst sei diese Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes hoch anzusetzen.

Der gewaltbereite Demonstrant, welcher zuvor bereits strafrechtlich wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer geringfügigen Geldstrafe verurteilt worden war, versuchte noch, das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf mit dem Rechtsmittel der Berufung anzugreifen. Schließlich trüge der Polizeibeamte eine „Mitschuld“ an seiner Verletzung: Die Verletzung sei nur deswegen möglich gewesen, weil der Polizist das Visier seines Schutzhelms nicht geschlossen hätte; da sei er auch selbst schuld an seiner Verletzung.

Für diese abenteuerlich begründete Berufung beantragte der Gewalttäter sogar Prozesskostenhilfe des Staates. Das Landgericht Düsseldorf versagte jedoch die begehrte Prozesskostenhilfe durch abweisenden Beschluss, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keinerlei Erfolgsaussichten habe. Daraufhin wurde die Berufung zurückgenommen. Hierdurch wurde das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf rechtskräftig.

Das Landgericht Düsseldorf betonte in seiner Entscheidung, dass sich ein Schmerzensgeldanspruch gerade in Fällen vorsätzlicher Schädigungen nicht auf symbolische Beträge beschränken dürfe. Vielmehr müsse die Höhe des Schmerzensgeldes so bemessen werden, dass hierdurch zusätzlich auch eine abschreckende Wirkung erzielt würde.

Schließlich träfe den Polizeibeamten nach den Ausführungen des Landgerichts Düsseldorf auch keinerlei Mitverschulden an seiner eigenen Körperverletzung. Der Polizist sei vielmehr genügend gesichert gewesen, da er vollständige Schutzkleidung trug und zudem Teil einer Polizeikette gewesen sei. Lediglich das Helmvisier sei nicht geschlossen gewesen. Ein Gewalttäter, der eine solche punktuelle Schwachstelle für seinen Angriff ausnutze, könne sich nicht auf „einen unzureichenden Eigenschutz der Einsatzkraft“ berufen. Diese Argumentation widerspräche bereits dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (vgl. Beschluss des Landgerichts Düsseldorf v. 18.05.2017 – 20 S 216/16).

Fazit:

Polizeibeamten die während ihres Dienstes verletzt werden, stehen erhebliche eigene Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger zu. Bei der zivilrechtlichen Realisierung dieser Ansprüche helfen spezialisierte Anwälte und die Gewerkschaft der Polizei. In Nordrhein-Westfalen wird zukünftig sogar das Land diese Ansprüche erfüllen, wenn der verurteilte Angreifer mittellos ist und die Schäden somit nicht selbst kompensieren kann.

Die strafrechtlichen Verurteilungen von Gewalttätern werden zudem von den Betroffenen oft als zu milde empfunden. Die zusätzliche Verurteilung zur Zahlung eines hohen Schmerzensgeldes dient der Genugtuung und hilft wegen seiner abschreckenden Wirkung auch dabei, zukünftige Gewalttaten zu verhindern.


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