Abgasskandal: Drohende Verjährung am 31. Dezember, jetzt noch aktiv werden bei Porsche und Audi

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Am 31. Dezember ist es mal wieder so weit: Es droht die Verjährung zahlreicher Fälle im Diesel-Abgasskandal. Welche Modelle konkret davon betroffen sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist zeitlich nicht unbegrenzt möglich. Der Gesetzgeber hat dafür ein Zeitfenster von maximal drei Jahren nach Bekanntwerden des Schadens vorgesehen.  Die Frist startet regelmäßig mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, unabhängig vom genauen Datum. Wichtig ist, dass die Käufer auch tatsächlich davon erfahren haben, dass ihnen ein Schaden entstanden ist. Ein Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) wird von den Gerichten als der späteste Zeitpunkt angesehen, an dem die getäuschten Kunden Kenntnis von den Mängeln ihres Diesels erlangt haben müssen. D.h. alle Fahrzeughalter, die im Verlauf des Jahres 2017 ein Rückrufschreiben des Kraftfahrtbundesamtes im Briefkasten fanden, müssen bis spätestens Silvester dieses Jahres aktiv werden, um ihre Forderungen gegen VW bzw. die Konzerntöchter Porsche und Audi geltend zu machen. Andernfalls verjährt der Anspruch, und der Käufer kann nicht mehr gegen den Hersteller vorgehen.

Die 2017-er Rückrufe umfassten Diesel mit V6- und V8-Motoren, der Typen EA897 und EA898 – Hubraumgrößen 4.0 und 4.2 Liter – mit Abgasnorm Euro 6.

Dies sind im Einzelnen folgende Modelle aus den Premiumsegmenten von Audi und Porsche:

Audi

  • A4
  • A6
  • A7
  • A8
  • Q5
  • SQ5
  • Q7

Porsche:

  • Cayenne II
  • Panamera II

Unbedingt auf Schadensersatz bestehen und nicht mit Software-Update abspeisen lassen

In Fällen wie den hier geschilderten 4.0- und 4.2-Liter-Maschinen bieten die Hersteller ihren Kunden ein kostenloses Software-Update an, welches sicherstellen soll, dass es in Zukunft keinerlei Unterschiede bei Messungen auf der Werkstattbühne und im Straßenverkehr mehr geben wird. Das Einspielen des Updates ist verpflichtend. Andernfalls droht die Stilllegung des Wagens. Die aktualisierte Software hat in den vergangenen Jahren jedoch bei einer Vielzahl der Fahrzeuge zu einer – teils deutlichen – Verschlechterung der Leistung bei gleichzeitig erhöhtem Kraftstoffverbrauch geführt. Zudem wird die Lebensdauer der Motoren dadurch häufig negativ beeinträchtigt.

Geprellte Kunden sollten sich nicht mit dem Software-Update abspeisen lassen, sondern auf Rückabwicklung des Kaufs bestehen. Wenn Ihr Wagen über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt, können Sie den Hersteller auf Schadensersatz verklagen. Die Gerichte prüfen dann, ob eine vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung gemäß § 826 BGB vorliegt, für die dem Verbraucher eine Schadensersatzzahlung zusteht. Meistens wird eine sogenannte Nutzungsentschädigung (NE) vom Kaufpreis abgezogen, um dem Verkäufer den Wertverlust, der aufgrund der gefahrenen Kilometer eingetreten ist, anteilsmäßig zu vergüten. Obwohl diese Praxis unter Juristen umstritten ist, hat der BGH im Mai 2020 bestätigt, dass sich die VW-Kläger ein Nutzungsentgelt anrechnen lassen müssen, was nun wohl auf sämtliche Hersteller und deren Modellreihen übertragen wird.

Verbraucher sollten sich, bevor sie weitere Schritte einleiten, unbedingt die Expertise von erfahrenen Verbraucheranwälten einholen. Dazu gehören unter anderem der sogenannte Plausibilitätscheck (ist in Ihrem Fahrzeug überhaupt ein Schummelmotor eingebaut?), die Unterrichtung, wie lange das Verfahren dauern wird und wie die Erfolgschancen des konkreten Falls zu beziffern sind sowie die Offenlegung der gesamten Kosten des Prozesses. Falls Rechtsschutz besteht: Die Versicherer erteilen nahezu ausnahmslos Deckungszusage.

Abgasskandal Verjährung 2020: jetzt noch schnell aktiv werden!

Noch bleiben den Haltern der o.g. Modelle drei Wochen, um Ihre Forderungen gegen Porsche und Audi geltend zu machen. Falls diese Frist ungenutzt verstreicht, erlischt der Anspruch gegen den Hersteller, und der Käufer bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Baum Reiter: Mit der Expertise von 10.000 Diesel-Mandaten

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