Abgasskandal: Verjährung der Schadenersatzansprüche gegen Audi und Porsche droht Ende 2021

  • 2 Minuten Lesezeit

Der VW-Abgasskandal flog im September 2015 auf. Später wurde klar, dass auch Fahrzeuge mit den größeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr vom Abgasskandal betroffen sind. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete unter dem Code 23X6 einen verpflichtenden Rückruf für zahlreiche Audi-Modelle an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Auch die Konzernschwester Porsche musste Modelle des Cayenne und des Macan deshalb zurückrufen. Gleiches gilt für den VW Touareg.

„Auch bei diesen Fahrzeugen bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Allerdings sollten Betroffene handeln, da ggf. Ende 2021 Verjährung eintreten könnte“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die großvolumigeren Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und mehr werden von der Konzerntochter Audi entwickelt und hergestellt. Die Motoren des Typs EA 896 oder EA 897 kommen nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen zum Einsatz, sondern wurden auch in den Porsche SUVs Macan und Cayenne verwendet oder im VW Touareg.

Das KBA entdeckte auch bei Fahrzeugen mit diesen Motoren Abgasmanipulationen und ordnete wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems einen Rückruf an. Das Rückruf-Schreiben mit der Aufforderung ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, erhielten zahlreiche betroffene Audi-Kunden oder Porsche-Halter im Jahr 2018. Da es sich dabei um einen verpflichtenden Rückruf des KBA handelt, müssen die Fahrzeughalter dem nachkommen, da ohne entsprechendes Software-Update der Verlust der Zulassung droht.

„Mit dem Erhalt des Rückrufs gehen Gerichte vielfach davon aus, dass der Halter Kenntnis von der Betroffenheit seines Fahrzeugs erlangt hat. Das bedeutet auch, dass damit die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist zu laufen begann. Bei Erhalt des Rückrufs im Jahr 2018 droht daher die Verjährung der Schadenersatzansprüche zum 31.12.2021“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Noch ist aber genügend Zeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Erfolgsaussichten sind gut. Ähnlich wie beim kleineren Dieselmotor EA 189 haben zahlreiche Gerichte auch bei Fahrzeugen mit dem größeren Motor festgestellt, dass die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadenersatz haben. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Frankfurt, Hamm und Naumburg Schadenersatz zugesprochen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius

Beiträge zum Thema