Abgasskandal - DUH sieht weitere Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtung bei Mercedes

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Ein Gutachten setzt die Daimler AG im Abgasskandal weiter unter Druck. Demnach hat Daimler in einer Mercedes E-Klasse mit der Abgasnorm Euro 6 acht bislang unbekannte Abschalteinrichtungen verwendet, gab die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einer Pressekonferenz am 5. November 2021 bekannt.

Das Gutachten wurde von dem renommierten Kfz-Software-Experten Felix Domke im Auftrag einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei erstellt. Das Ergebnis sei eindeutig, so die DUH. Durch die Verwendung der Abschalteinrichtungen werde die Wirkung des SCR-Katalysators bei der Abgasreinigung deutlich reduziert. Die zulässigen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß würden dadurch unter normalen Betriebsbedingungen deutlich überschritten.

„Die gefundenen Abschalteinrichtungen aktivieren sich in Fahrsituationen, die auf der Straße üblich sind“, zitiert die DUH in ihrer Pressemitteilung den Experten Domke. Und weiter: Schon bei normaler Fahrweise verhindere immer mindestens eine Abschalteinrichtung die Verbesserung des Emissionsausstoßes. So würden laut Domke u.a. die Zufuhr des zur Abgasreinigung notwendigen Harnstoffs AdBlue oder die Abgasrückführungsrate reduziert, teilt die DUH weiter mit.

Die Ergebnisse des Gutachtens werden von Abgasmessungen der DUH bei einem Mercedes E 350 T mit der Abgasnorm Euro 6 gestützt. Während die Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden, sei der Stickoxid-Ausstoß auf der Straße um bis zu 500 Prozent gestiegen, so die DUH. Weder aus physikalischen Gründen noch aus Gründen des Motorschutzes seien die Abschalteinrichtungen notwendig. Es gehe nur um Profitmaximierung, so DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.

Ein Sprecher von Daimler hat nach Medienberichten mitgeteilt, dass die beschriebenen Funktionen bekannt und nicht als unzulässige Abschalteinrichtungen zu bewerten sind. „Die Stellungnahme ist wenig überraschend. Trotz zahlreicher Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt steht Daimler regelmäßig auf dem Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen legal sind. Das sehen die Gerichte jedoch zunehmend anders und verurteilen Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So haben u.a. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg entschieden, dass Daimler sich durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schadenersatzpflichtig gemacht hat. Auch der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 (Az.: C-693/18) deutlich, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr zu höheren Emissionswerten führen als im Prüfmodus. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung möglich.

„Vor diesem Hintergrund dürfte es für Daimler schwer sein, die Gerichte von der Zulässigkeit der beanstandeten Funktionen zu überzeugen. Es bestehen daher gute Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



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