Abgasskandal: Flop für Opel – Sieg für Verbraucher

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Das Verwaltungsgericht Schleswig hat ein Urteil im Abgasskandal gegen Opel und zugunsten der Verbraucher gefällt.

Kürzlich entschied das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) forderte völlig zu Recht für die Opel-Modelle mit Dieselmotor eine Umrüstung (VG Schleswig, Urteil vom 23.05.2023 - 3 A 3/20). Mit diesem Urteil setzt das Gericht ein klares Signal: Fahrzeughersteller haben die Regeln einzuhalten. Diese Entscheidung ist damit für Verbraucher ein Sieg. Schließlich haben es diese dadurch viel leichter, gegen die Automobilbranche ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Verbraucher- und Umweltschutz gehen vor!

Die Entscheidung des VG Schleswig betrifft Opel-Modelle mit einem Baujahr bis 2017. Folgende Fahrzeuge haben gemäß Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) umgerüstet zu werden:

  • Opel Zafira 1.6 CDTi
  • Opel Zafira 2.0 CDTi
  • Opel Cascada 2.0 CDTi
  • Opel Insignia 2.0 CDTi (Euro 6b)

Am 23.05.2023 erging das Urteil des VG Schleswig-Holstein, das ein klares Zeichen für die strikte Einhaltung der geltenden Abgasvorschriften setzt. Die Entscheidung verdeutlicht erneut, dass der Einsatz illegaler Abgastechnik Konsequenzen hat. Das Gericht betont ausdrücklich, dass die Pflicht des KBA zum Rückruf bestimmter Opel-Modelle rechtens ist. Opel ist demnach verpflichtet, die unzulässige Abschalteinrichtung der betroffenen Fahrzeuge zu entfernen. Verweigert der Hersteller jedoch die Umsetzung dieser Maßnahme, droht die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.

Der widerrechtliche Einbau von Abschalttechnik stellt eine erhebliche Verletzung der Verbraucherrechte dar. Opel unternahm den Versuch, gegen den Rückruf zu klagen und hoffte, die Maßnahmen des KBA aufzuheben. Das VG bestätigte jedoch erneut, dass die Verwendung von Thermofenstern und ähnlicher Abgastechnik unrechtmäßig ist. Dieses Urteil stützt sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2023 (Az.: C-873/19 u.a.). Demnach ist Abschalttechnik nur in gerechtfertigten Ausnahmefällen erlaubt. Ein solcher Fall tritt nur ein, wenn diese Abschalteinrichtung die Sicherheit des Fahrzeugs gewährleistet oder den Motor schützt.

Das VG Schleswig entschied nun auf dieser Grundlage, dass Opel bei den genannten Fahrzeugmodellen keinesfalls die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Daher ist es nur rechtens, dass das KBA folgende Maßnahmen anordnet:

• Unzulässige Abschalttechnik ist zu entfernen.

• Es erfolgt die Ausstattung mit fehlerfreier Software zur Motorsteuerung.

Opel hat bei den betroffenen Fahrzeugmodellen unerlaubte Abgastechnik eingesetzt. Insbesondere nutzte der Fahrzeughersteller Thermofenster, die die Abgasrückführung sowie Steuerung des SCR-Katalysators abhängig von der Temperatur negativ beeinflussen.

Mit seinem Urteil setzt das Gericht einen Meilenstein und ebnet den Weg für Schadenersatz-Ansprüche gegen Opel und zahlreiche weitere Automobil-Konzerne. Damit erhalten Verbraucher das Recht auf finanzielle Vergeltung. Dies ist ein bedeutender Sieg für den Verbraucherschutz sowie ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Verantwortung in der Automobilbranche.

Das KBA hatte bereits in der Vergangenheit die freiwillige Nachrüstung von betroffenen Fahrzeugen zur Verringerung der Stickoxid-Emissionen angeordnet. Allerdings wurde durch eine Prüfung der Behörde der Verdacht bestätigt, dass die Software illegale Abschalttechnik enthält. Daraufhin kam das KBA zu dem Entschluss, dass die freiwillige Rückrufaktion nicht ausreichend ist.

Die Opel Automobile GmbH hat einen Bescheid vom 17. Oktober 2018 erhalten, in dem das Amt verbindlich anordnete, dass alle illegalen Abschalt-Einrichtungen zu entfernen sind. Darüber hinaus ist bei allen betroffenen Fahrzeugen ein vom KBA genehmigtes Software-Update verpflichtend. Das VG Schleswig-Holstein hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass dies zu Recht erfolgt ist.

Das Urteil hat enormen Einfluss auf die Verbraucher. Es öffnet die Tür für die Forderungen nach Entschädigung gegen Opel und andere Automobil-Hersteller. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit für betrogene und geschädigte Fahrzeugbesitzer.


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