BGH urteilt im Abgasskandal: Schadensersatz für alle Dieselfahrer

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Der Bundesgerichtshof urteilt im Abgasskandal zugunsten der Verbraucher.

Der Bundesgerichtshof (BGH) erhöhte heute mit dem aktuellen Urteil (VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22) die Verbraucherrechte in Zusammenhang mit dem Abgasskandal enorm. Das Gericht setzte die Hürden zur Durchsetzung der Schadensersatz-Ansprüche erheblich herab.

Für Verbraucher in Deutschland ist das ein weiterer Meilenstein. Die Verwendung unzulässiger Abschalt-Einrichtungen stand im Zentrum der Rechtsfrage. Der BGH stufte nun Abschalt-Einrichtungen, darunter auch das Thermofenster, als unzulässig ein. Das Urteil des EuGH vom 21.03.2023 machte dies möglich. Der EuGH brachte in der Vergangenheit wiederholt zum Ausdruck, dass Dieselfahrzeuge verschiedene rechtswidrige sowie illegale Abschalt-Einrichtungen enthalten.


Abgasskandal: Was ist geschehen?

Der BGH verkündete heute eine weitere maßgebliche Entscheidung im Abgasskandal. Es ist bekannt, dass Fahrzeuge bestimmte Abgaswerte einzuhalten haben. Die Fahrzeuge wurden jedoch mit unterschiedlicher Software ausgestattet, damit diese gesetzeskonforme Abgaswerte einhalten. Diese Software sorgt jedoch keinesfalls für diesen gesetzeskonformen Zustand. Im Gegenteil: Denn mit dieser Software wurden rechtswidrige Abschalt-Einrichtungen aufgespielt.

Daraus folgt, dass eine Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand reibungslos funktioniert, also innerhalb der Zulassungstests. Im alltäglichen Fahrbetrieb trifft dies allerdings dann nicht mehr zu. Die Fahrzeuge stoßen nämlich ein Vielfaches der zulässigen Stickoxidemissionen aus. Das hat zur Folge, dass die Fahrzeuge umweltfreundlicher wirken als sie sind.


Hintergrund des BGH-Urteils zum Abgasskandal

Der BGH urteilte in drei Fällen zur Unzulässigkeit von Abschalt-Einrichtungen, unter anderem zum Thermofenster. Dieses sorgt dafür, dass eine Abgasreinigung nur ordnungsgemäß funktioniert, wenn eine Außentemperatur zwischen 15°C und 30°C herrscht. In Europa ist dies jedoch lediglich in rund einem Drittel des Jahres der Fall - oder eben im Testbetrieb. Dort herrscht der gesetzlich vorgeschriebene Temperatur-Bereich von 20° bis 30°C. Das wussten auch die Fahrzeughersteller.

Der EuGH entschied zwar schon im Jahr 2020, dass eine Verwendung von Thermofenstern grundsätzlich rechtswidrig ist. Jedoch hatten Verbraucher wegen der ständigen Rechtsprechung der deutschen Gerichte bislang nachzuweisen, dass es sich dabei um eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung durch die Fahrzeughersteller sowie deren Vorstände handelte (§ 826 BGB).


Abgasskandal: Urteil des BGH - Anspruch auf Schadensersatz gegen alle Hersteller

Der BGH bestätigte nun in seinem Urteil die Auffassung des EuGH. Damit stufte das Gericht eine Verwendung unzulässiger Abschalt-Einrichtungen als illegal ein. Der BGH nimmt dabei eine Verletzung des Schutzgesetzes gemäß § 823 Abs. 2 BGB an. Dies stärkt die Verbraucherrechte und erhöht die Erfolgsaussichten für die geschädigten Dieselfahrer. Diese machen nun Schadensersatz-Ansprüche gegen die Fahrzeugkonzerne (VW, Audi, BMW, Mercedes-Benz, Opel usw.) viel leichter geltend. Das betrifft alle Fahrzeughersteller, die sich dieser unzulässigen Abschalt-Einrichtungen bedienten.


Abgasskandal: die Folgen für Verbraucher

Nun sind für Kläger die Erfolgschancen gegen die Fahrzeugkonzerne erheblich erhöht. Nun reicht die einfache Fahrlässigkeit der Fahrzeughersteller aus. Die Schwelle, um den Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen, ist jetzt weitaus geringer. Dabei ist die Marke des Fahrzeugs unerheblich. Das Urteil gilt für sämtliche Hersteller, die rechtswidrige Abschalt-Einrichtungen nutzen. Die Entscheidung ist ohne Ausnahme für die gesamten deutschen Gerichte bindend. Setzten Sie jetzt Ihre Schadensersatz-Ansprüche schnellstmöglich durch. Wir unterstützen Sie dabei.


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