Abgasskandal – KBA-Rückruf für Opel Astra, Corsa und Insignia

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Dieselskandal meldet sich bei Opel zurück. Unter dem Code E222115640 (22-C-013) O7A hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen umfassenden Rückruf angeordnet und am 17. Februar 2022 veröffentlicht. Betroffen sind Modelle des Opel Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013 bis 2018.

Konkret geht nach Angaben des KBA dabei um Fahrzeuge mit 1,3 und 1,6 Liter Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 sowie Abgasrückführungssystem (AGR) und NOx-Speicherkatalysator (NSK). Bei den betroffenen Fahrzeugen wurde eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt, die entfernt werden muss. Opel muss daher weltweit rund 400.000 Fahrzeuge in die Werkstatt rufen, davon rund 74.500 in Deutschland.

Es ist nicht das erste Mal, dass Opel von einem amtlichen Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen betroffen ist. Schon 2018 hatte das KBA bei Modellen des Opel Insignia und Cascada 2,0 Liter (125 kw) sowie Zafira 1,6 Liter (88 kw / 100 kw), Zafira 2,0 Liter, (96 kw / 125 kw) mit der Abgasnorm Euro 6 aus den Baujahren 2013 bis 2016 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Von diesem Rückruf waren weltweit rund 96.000 Fahrzeuge betroffen.

Nun erfolgte ein weiterer verpflichtender Rückruf und erneut sind Modelle des Opel Insignia betroffen.

Betroffene Opel-Besitzer werden demnächst voraussichtlich aufgefordert werden, ihr Auto in die Werkstatt zu bringen, damit die bemängelte Funktion entfernt wird. Welche Auswirkungen das auf den Motor, auf Leistung, Verschleiß oder Verbrauch hat, ist ungewiss.

„Wird in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, ist das Fahrzeug mangelhaft und die Käufer können die Beseitigung des Mangels verlangen. Die unzulässige Abschalteinrichtung lässt sich vielleicht mit einem Software-Update entfernen, der Schaden, den die Käufer erlitten haben, jedoch nicht. Nach gängiger Rechtsprechung ist der Schaden schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und lässt sich nicht durch ein Software-Update beseitigen. Betroffene Opel-Käufer können daher Schadenersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Nach der Rechtsprechung des BGH haben geschädigte Käufer beim Abgasskandal sowohl Anspruch auf den großen als auch auf den kleinen Schadenersatz. Beim großen Schadenersatz wird der Kaufvertrag komplett rückabgewickelt. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Käufer die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. „Beim kleinen Schadenersatz behält der Kläger hingegen das Fahrzeug und bekommt nur den Minderwert ersetzt, den das Fahrzeug durch die Abgasmanipulationen erfahren hat“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius

Beiträge zum Thema