Abgasskandal LG Dortmund: Unzulässige Abschalteinrichtung auch nach Software-Update

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Nach dem Software-Update sollten die Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen von VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 189 eigentlich Geschichte sein. Tatsächlich wurde mit dem Software-Update eine neue unzulässige Abschalteinrichtung installiert. So sieht es das Landgericht Dortmund. Mit Urteil vom 28. August 2020 hat es VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 4 O 53/20). 

Geklagt hatte der Käufer eines Audi A4 mit dem Motor EA 189. Er argumentierte, dass in dem Motor auch nach dem Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Nun in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dieses führe dazu, dass die Abgasrückführung nur in einem Temperaturfenster zwischen 17 und 33 Grad vollumfänglich arbeite. Bei niedrigeren oder höheren Außentemperaturen werde die Abgasrückführung reduziert. Folge sei, dass der Abgasausstoß dann steige. Dabei verwies er auf entsprechende Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). 

VW bestreitet den Einsatz eines Thermofensters nicht. Allerdings sei es zulässig und werde auch von anderen Autoherstellern verwendet. Zudem habe das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das Software-Update genehmigt. 

Mit dieser Argumentation kam VW beim Landgericht Dortmund nicht durch. VW habe die Funktionsweise des Thermofensters nicht erläutert und nicht dargelegt, warum diese Abschalteinrichtung ausnahmsweise aus Motorschutzgründen zulässig sein sollte. Das Thermofenster sei eine unzulässige Abschalteinrichtung und der Kläger sei über den tatsächlichen Emissionsausstoß getäuscht worden. Diese Täuschung sei auch kausal für seine Kaufentscheidung gewesen. Es könne davon ausgegangen werden, dass er den Kaufvertrag bei Kenntnis aller Umstände nicht abgeschlossen hätte. Er sei daher vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadensersatz, so das LG Dortmund. 

Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits im Juli 2019 entschieden, dass auch nach dem Software-Update noch eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters vorliegt und VW deshalb zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 7 O 166/18). Dass das KBA grünes Licht für das Update erteilt hat, sei unwesentlich, so das LG Düsseldorf.

„Mit dem Aufspielen des Software-Updates ist ein neuer Tatbestand eingetreten. Hier konnten die Verbraucher auch bei einem Kauf nach Bekanntwerden des Abgasskandals nicht wissen, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Daher können Schadensersatzansprüche hier noch geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Das Landgericht Dortmund hat die Thermofenster nach dem Software-Update beim Motor EA 189 als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet. Solche Thermofenster werden auch beim Nachfolgemotor EA 288 und den größeren Dieselmotoren mit 3 Liter und mehr Hubraum des Typs EA 896 / EA 897 verwendet. „Der Abgasskandal ist noch lange nicht vorbei und viele geschädigte Käufer können nach wie vor Schadenersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Gisevius. 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



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