Abgasskandal: Manipulierte Fiat Ducato-Dieselmotoren in Reisemobilen des Herstellers Bavaria Camp

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Der italienische Autobauer Fiat hat die Dieselmotoren seines Kleintransporters Fiat Ducato über Jahre hinweg mit unzulässigen Abschalteinrichtungen manipuliert. So konnten die Fahrzeuge auf dem Prüfstand die gesetzlich vorgeschriebenen Normen zur Abgasreinigung einhalten. Außerhalb des Testzyklus, im Straßenverkehr wird die Abgasreinigung jedoch 22 Minuten nach Motorstart deaktiviert und die Abgasemissionen übersteigen die erlaubten Grenzwerte um ein Vielfaches.

Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hat die abgasmanipulierten Ducato-Fahrgestelle und -Motoren als Basisfahrzeuge an zahlreiche Freizeitfahrzeughersteller verkauft, sodass nun auch Wohn- und Reisemobile im Dieselskandal verstrickt sind. Einer der Reisemobilbauer, dessen Camper unter anderem auf Ducato-Chassis basieren, ist Bavaria Camp. Bereits in den 1980er-Jahren hat das deutsche Unternehmen seinen ersten Kastenwagen ausgebaut; in Serie gingen die Bavaria Camp-Reisemobile dann ab 1999.

Welche Fiat Ducato-Motoren sind vom Dieselskandal betroffen?

Ermittlungen im Rahmen des Abgasskandals bei Fiat haben ergeben, dass Fiat Ducatos sowie Reise- und Wohnmobile auf Ducato-Basis aus den Baujahren 2014 bis 2019 mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen sind, insofern der Dieselmotor die Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6 erfüllt. Diese Fiat-Motoren gelten als manipuliert:

  • 1,3 Liter Multijet / 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter / 1,6 Liter Multijet
  • 2,0 Liter / 2,0 Liter Multijet
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter / 2,3 Liter Multijet / 2,3 Liter Multijet II
  • 3,0 Liter

Abgasmanipulierte Bavaria Camp-Reisemobile auf Ducato-Basis

Nachdem die Knaus Tabbert AG die Marke Bavaria Camp 2011 in ihr Markenportfolio aufgenommen hat und die Produktpalette vollständig überarbeitet wurde, schloss das Bavaria Camp-Werk im bayrischen Obermeitingen 2015. Der Verkauf von Bavaria Camp-Wohnmobilen wurde eingestellt.

Bavaria Camp baute zuletzt zwei Wohnmobilbaureihen: die einfach ausgestattete Primeur-Baureihe und die etwas besser ausgestattete Superieur-Baureihe. Beide nutzten den Fiat Ducato als Grundlage. Da nach 2015 keine neuen Reisemobile der Marke Bavaria Camp hergestellt wurden, können ausschließlich Fahrzeuge aus den Baujahren 2014 und 2015 im Wohnmobil-Dieselskandal verwickelt sein, insofern der Motor die Abgasnorm Euro 5 oder 6 erfüllt.

Diese Camper-Modelle aus den Baujahren 2014 und 2015 des Freizeitfahrzeugherstellers Bavaria Camp können abgasmanipuliert sein:

  • Bavaria Camp Primeur Vancentro
  • Bavaria Camp Primeur Vaniano
  • Bavaria Camp Primeur Vanverto FB
  • Bavaria Camp Primeur Variego ED
  • Bavaria Camp Primeur Variego DD
  • Bavaria Camp Superieur Vantouro ED
  • Bavaria Camp Superieur Vertigo

Da abgasmanipulierte Fahrzeuge nicht zulassungsfähig sind, drohen Fahrverbote und der Entzug der Straßenzulassung. Zudem verlieren die Bavaria Camp-Reisemobile stark an Wert.

Besitzer von Bavaria Camp-Wohnmobilen können Wertverlust ausgleichen

Im Wohnmobil-Dieselskandal haben einige Gerichte verbraucherfreundliche Urteile gefällt und FCA wurde bereits wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatzzahlungen verurteilt. Auch der Bundesgerichtshof hat 2020 festgestellt, dass Besitzer von Dieselfahrzeugen im Abgasskandal grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies gilt nicht nur für Pkw-, sondern auch für Reisemobilhalter.

Um den Wertverlust des manipulierten Wohnmobils von Bavaria Camp auszugleichen, können Fahrzeugbesitzer Schadensersatz geltend machen. So besteht nach erfolgreicher Schadensersatzklage gegenüber dem Motorenhersteller FCA Italy die Möglichkeit, das Reisemobil zurückzugeben um im Gegenzug den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Diese Entschädigungssumme berechnet sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis inklusive der nachträglichen Einbauten im Camper und den Verzugszinsen abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

Verbraucher, die ihr Wohnmobil trotz illegaler Abschalteinrichtung behalten wollen, können einen kleinen Schadensersatz geltend machen. Der Reisemobilhalter kann dann den Betrag von Fiat zurückfordern, um den er das Fahrzeug zu teuer erworben hat. In der Regel beträgt die Kaufpreisminderung zwischen 20 und 25 Prozent.

Betroffene Wohnmobilbesitzer sollten sich anwaltlich beraten lassen

Besitzer von Bavaria Camp-Reisemobilen, die FCA Italy auf Rückabwicklung verklagen wollen, sollten die Verjährungsfrist von drei Jahren im Auge behalten. Die Frist setzt zu dem Zeitpunkt ein, an dem man Kenntnis darüber erlangte, dass der eigene Camper vom Dieselskandal betroffen ist. Bavaria Camp-Wohnmobilbesitzer sollten sich juristisch beraten lassen, um ihre Chancen auf Schadensersatz auszuloten.

Wir, die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN, bieten Haltern von Bavaria Camp-Reisemobilen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Darin prüft einer unserer erfahrenen, auf den Abgasskandal spezialisierten Anwälte, ob Ihr Camper vom Dieselskandal betroffen ist und welche Handlungsoptionen Sie haben. Wenn wir Sie unterstützen sollen, rufen Sie uns gerne unter der 030 – 200 590 770 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@rueden.de.

Foto(s): Adobe Stock


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