Abgasskandal Mercedes V Klasse geht zurück ins Werk

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Der Daimler Abgasskandal nimmt kein Ende. So hat das Landgericht Duisburg unter dem Az. 12 O 138 / 20 in einem von den Rechtsanwälten Klamert & Partner München geführten Verfahren, die Daimler AG zur Rücknahme eines Mercedes Benz V250 CDI mit dem Motorentyp OM651 verurteilt.

Das Fahrzeug ist von einem Rückruf des Kraftfahrt Bundesamtes wegen einer unzulässigen Abschaltungsrichtung betroffen. Das Update wurde aufgespielt.

Die Daimler AG hat vorgetragen, dass sich keine Prüfstand Manipulation und keine Um schaltvorrichtung (Logik) im Fahrzeug befinde, ebenso keine temperaturabhängige Steuerung die im Übrigen Industriestandard sei  und technisch zwingend notwendig wäre.

Das Landgericht Duisburg allerdings war anderer Meinung  und verurteilte die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rücknahme des Fahrzeugs.

Das Landgericht Duisburg geht davon aus, das eine unzulässige Abschaltvorrichtungen Form einer Prüfstanderkennung und einem damit verbundenen umschalten in einen anderen Abgasreinigungsmodus auf dem Prüfstand ganz vorliegt. Weiterhin liegen verschiedene Strategien hier vor wie die Aufwärmstrategie, die Zeiterkennung, die Lenkwinkelerkennung und die Kühlmittel soll Temperaturregelung vor. Dem Kläger ist hierdurch ein Schaden entstanden.-Auch das Aufspielen der Software ändert hieran nichts. Korrekterweise wurde deshalb die Daimler AG zur Rücknahme des Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt, dies unter Abzug der Nutzungen die mit 300.000 km Laufleistung berechnet worden

Weiterhin verstoße die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches nach Durchführung des Update nicht gegen Treu und Glauben. Richtigerweise wurde vom Kaufpreis der Nutzungsvorteil, der hier mit einer Kilometerlaufleistung von 300.000 km berechnet wurde in Abzug gebracht. Ebenso wurde die Daimler AG verurteilt den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten freizustellen.

Nachdem der BGH entschieden hat, dass Abschaltvorrichtungen im Grundsatz einen Mangel darstellen, ist somit der Weg frei für die Rückgabe des Fahrzeugs sowie etwaige Schadensersatzforderungen.

Es ist davon auszugehen, dass  eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Weg sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel ein Urteil, das die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung! Oder die  Prozessfinanzierungsmöglichkeit.

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtsschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertrags Abschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit tausende Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.



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