Abgasskandal – Opel muss Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes durchführen

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Schon im Oktober 2018 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf für verschiedene Diesel-Modelle von Opel angeordnet, weil die Behörde eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt hatte. Betroffen sind die Modelle Opel Insignia 2.0 CDTi, Cascada 2.0 CDTi und Zafira 1.6 bzw.2.0 CDTi der Baujahre 2013 bis 2016. Nun muss Opel den Rückruf sofort umsetzen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht am 6. November 2019 entschieden (Az.: 5 MB 3/19). Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Hintergrund für den Rückruf des KBA ist, dass bei der Überprüfung der Fahrzeugtypen eine nach Einschätzung des Behörde unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt wurde. Dabei handelt es sich um ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung. Das System sorgt dafür, dass die Abgasreinigung u. a. schon bei Außentemperaturen unter 17 Grad reduziert wird. Das hat zur Folge, dass mehr Stickstoffoxide ausgestoßen werden als nach EU-Recht zulässig ist. Opel hatte seit April 2018 einen freiwilligen Rückruf durchgeführt, den das KBA aber nicht für ausreichend hielt und daher einen verpflichtenden Rückruf angeordnet hatte, damit die betroffenen Fahrzeuge umgerüstet werden können.

Opel hält die Funktion für zulässig und setzte alle Hebel in Bewegung, um sich gegen den Rückruf zu wehren. Allerdings scheiterte der Autobauer mit einem Eilantrag im November 2018 vor dem Schleswiger Verwaltungsgericht (Az.: 3 B 127/18) und nun auch vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein mit der Konsequenz, dass der Rückruf nun verpflichtend durchgeführt werden muss.

Das OVG ließ zwar offen, ob die beanstandete Funktion eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt oder ob sie aus Motorschutzgründen notwendig ist. Das müsse in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Ein drohender Reputationsschaden für Opel müsse nun aber gegenüber dem öffentlichen Interesse am Schutz von Gesundheit und Umwelt zurücktreten, urteilte das Gericht.

„Betroffene Opel-Kunden werden demnächst aufgefordert werden, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Welche Folgen ein Update auf Leistung, Verbrauch oder Verschleiß hat, ist allerdings völlig unklar“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Spätestens mit dieser Entscheidung des OVG dürfte der Abgasskandal auch bei Opel angekommen sein. „Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die beanstandete Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft. Der BGH hat bereits Anfang des Jahres festgestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstellt. Daher haben betroffene Opel-Kunden, ähnlich wie im VW-Abgasskandal, gute Chancen Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, erklärt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage.



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