Abgasskandal – Razzia bei Hyundai und Kia

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Im Zuge des Abgasskandals ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt nun auch gegen die Autobauer Hyundai und Kia. Nach Medienberichten wurden am 28. Juni 2022 Räumlichkeiten an den deutschen Firmensitzen von Hyundai und Kia in Offenbach bzw. Frankfurt durchsucht. Anlass für die Razzia ist der Verdacht illegaler Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen der koreanischen Autohersteller.

Durchsuchungen gab es außerdem beim Automobilzulieferer BorgWarner. Insgesamt sollen rund 180 Ermittler in acht Objekten in Deutschland und Luxemburg im Einsatz gewesen sein.

Im Fokus der Ermittlungen stehen rund 210.000 Dieselfahrzeuge der Marken Hyundai und Kia, die bis 2020 zugelassen wurden. In den Fahrzeugen soll eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommen, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung unter bestimmten alltäglichen Fahrsituationen reduziert bzw. ganz abgeschaltet wird.

Konkret soll es dabei um Diesel-Modelle von Hyundai und Kia mit 1.1-, 1.4-, 1.6-, 1.7-, 2.0- und 2.2 Liter-Motoren und der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 gehen. Nach Angaben der Ermittler erfüllen die betroffenen Modelle die Abgasnormen nicht und stoßen mehr Stickoxid aus als zulässig. Die Kunden seien entsprechend getäuscht worden.

Der Abgasskandal ist um ein Kapitel reicher und hat nun auch die koreanischen Autobauer Hyundai und Kia erreicht. „Für die betroffenen Autokäufer kann das Konsequenzen haben. Bestätigt sich der Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen können die Fahrzeuge ohne eine entsprechende Nachbesserung ihre Zulassung verlieren. Welche Auswirkungen ein Update auf die Motoren hat, ist allerdings unklar“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Wie die bisherigen Erfahrungen im Abgasskandal zeigen, haben betroffene Käufer aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. „Ist ein Auto mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet, geht die Rechtsprechung in der Regel davon aus, dass dem Käufer schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden ist und dieser sich durch ein Software-Update nicht beseitigen lässt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hat Anfang Juni in einem Verfahren zum Abgasskandal deutlich gemacht hat, dass die Autohersteller auch schon dann zu Schadenersatz verpflichtet sind, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. „Vorsatz und Sittenwidrigkeit muss den Autoherstellern demnach nicht nachgewiesen werden. Das dürfte die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal erleichtern“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal




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