Abgasskandal - Schadenersatz beim VW T5 wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

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Mit Urteil vom 19. November 2020 hat das Landgericht Köln dem Käufer eines VW T5 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 24 O 167/20). VW muss den „Bulli“ zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. 

In dem VW T5 California 2.0 TDI ist der durch den Abgasskandal bekannte Dieselmotor EA 189 mit der Schadstoffklasse Euro 5 verbaut. In dem Fahrzeug werde bei der Abgasrückführung unstreitig ein Thermofenster eingesetzt, stellte das LG Köln fest. Bei Außentemperaturen, die innerhalb dieses Thermofensters liegen, arbeitet die Abgasrückführung vollständig, bei niedrigeren oder höheren Temperaturen wird sie allerdings reduziert oder ganz abgeschaltet, was zu einen höheren Emissionsausstoß führt. Daher handele es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteirichtung und VW müsse Schadenersatz leisten, so das LG Köln. 

VW bestritt den Einsatz eines Thermofensters nicht, hält dieses aber aus Motorschutzgründen für zulässig. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Das Thermofenster sie nicht zulässig. Abschalteinrichtungen seien nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn sie dem unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung dienen. Funktionen wie ein Thermofenster, die den Motor langfristig vor Versottung schützen sollen, stellten keine zulässige Ausnahme dar, so das Gericht. 

In einem ähnlichen Fall hat zuletzt auch das LG Wuppertal Schadenersatz bei einem T5 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 6 O 46/20). Das Gericht folgte damit auch dem BGH, der mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden hat, dass VW sich im Abgasskandal durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: VI ZR 252/19). 

„Die Urteile zeigen, dass auch beim VW T5 gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Unabhängig davon, ob es einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für den Bulli gegeben hat oder nicht“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Das gilt auch für den T6. Hier hat Rechtsanwalt Gisevius, ebenfalls BRÜLLMANN Rechtsanwälte, bereits Schadenersatzansprüche vor den Landgerichten München und Heilbronn wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung durchgesetzt. 

Nachdem der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden hat, dass Abschalteinrichtungen inklusive Thermofenster unzulässig sind, sind die Chancen auf Schadenersatz weiter gestiegen. 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 



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