Abgasskandal – Schadenersatz beim VW Touareg

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Der Abgasskandal ist auch am VW Touareg nicht spurlos vorüber gegangen. Im Dezember 2017 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf für den VW Touareg 3.0 Liter Diesel und der Abgasnorm Euro 6 bekannt gegeben. Bei dem SUV mussten unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden.

In dem VW Touareg ist zwar nicht der durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordene Dieselmotor EA 189 verbaut, sondern der größere von der Konzerntochter Audi entwickelte und hergestellte 3-Liter-Dieselmotor.  Schadenersatzansprüche können aber auch beim VW Touareg durchgesetzt werden. „Zahlreiche Gerichte haben geschädigten Touareg-Käufern bereits Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So haben zuletzt beispielsweise die Landgerichte Osnabrück (Az.: 4 O 3396/20), Frankfurt (Az.: 2-07 O 340/20) oder Aachen (Az.: 8 O 350/20) entschieden, dass die geschädigten Touareg-Käufer Anspruch auf Schadenersatz haben.

Mit dem OLG Oldenburg hat auch ein Oberlandesgericht einem Halter eines VW Touareg Schadenersatz zugesprochen. Auch in dem 3-Liter-Motor werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Diese sei vergleichbar mit der illegalen Abschalteinrichtung in dem kleineren Motor des Typs EA 189 und sei rechtlich genauso zu behandeln, so das OLG Oldenburg. Beim EA 189 hatte der BGH bereits im Mai 2020 entschieden, dass VW sich durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadenersatzpflichtig gemacht habe.

„Die Urteile zeigen, dass auch beim VW Touareg gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Allerdings sollte die Verjährung der Ansprüche im Blick behalten werden“, so Rechtsanwalt Gisevius. Da viele Touareg-Halter den Rückruf im Laufe des Jahres 2018 erhalten haben, kann es aufgrund der kenntnisabhängigen dreijährigen Verjährungsfrist zur Verjährung der Ansprüche Ende 2021 kommen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



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