Abgasskandal – Schadenersatz für Audi A3 mit Motor EA 288

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Der VW-Abgasskandal setzt sich bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 fort. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 25. Januar 2022 (Az.: 9 O 102/21). Das Gericht hat der Käuferin eines Audi A3 1,6 TDI mit dem Motor EA 288 Schadenersatz zugesprochen. Als Herstellerin des Motors steht VW in der Haftung.

Der Dieselmotor EA 288 ist der Nachfolger des durch den Dieselskandal zu fragwürdiger Bekanntheit gelangten EA 189. Er wird von der Konzernmutter VW gebaut und in Dieselfahrzeugen bis 2 Liter Hubraum der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. VW steht zwar auf dem Standpunkt, dass in dem Motor keine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt, immer mehr Gerichte sehen das jedoch anders.

So auch das Landgericht Bielefeld. Die Klägerin hatte den Audi A3 im Juli 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. Die Motorsteuerung des Fahrzeugs enthält eine Software mit der sog. Fahrkurvenerkennung, die die Vorkonditionierung für die Messung auf dem Prüfstand im NEFZ erkennt.

Für das Modell liegt zwar kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor, die Klägerin machte dennoch Schadenersatzansprüche geltend. Mit Erfolg. Die Abgasreinigung erfolge im Prüfstand in einem anderen Modus als unter normalen Betriebsbedingungen als im realen Fahrbetrieb. Folge sei, dass der Emissionsausstoß im Straßenverkehr höher ist als im Prüfmodus, so das Gericht. VW habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegt.

Es liege auf der Hand, dass die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie Kenntnis von der Abschalteinrichtung gehabt hätte. Sie habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, entschied das LG Bielefeld.

„So wie das Landgericht Bielefeld haben auch schon zahlreiche Landgerichte entschieden, dass VW auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 Schadenersatz leisten muss. Darüber hinaus haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg VW zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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