BMW Abgasskandal - Thermofenster trifft auch 116d

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Immer wieder Thermofenster: BMW hat vor dem Landgericht Duisburg eine deutliche Niederlage einstecken müssen (Az.: 1 O 334/19). Die Eigentümerin eines BMW 116d hat nach Paragraf 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. ).Die Abgasreinigung des BMW würde durch das "Thermische Fenster" in einem Maße manipuliert, dass man von einer unzulässigen Manipulation sprechen müsse. Hier ist die Rechtslage mittlerweile eindeutig. Rechtsanwalt Schwering: "So etwas ist vorsätzlicher und sittenwidriger Betrug!" 

Der Wagen war 2016 als Gebrauchtwagen gekauft worden. Der Verdacht der Klägerin auf unzulässige Manipulationen bezog sich auf die unstrittige Verwendung eines Thermofensters, in dessen Rahmen die Abgasreinigung nur zwischen 17 und 30 Grad zu 100 % funktioniert und Grenzwerte nicht überschreitet.

BMW bestreitet die Unzulässigkeit des Thermischen Fensters und sieht den Einsatz durch eine EU-Verordnung zum Bauteileschutz vor Überhitzung legitimiert.

Das LG Duisburg gab der Klage weitgehend statt und führte § 280 BGB (Schadenersatz nach Pflichtverletzung) und Anspruch auf Schadenersatz nach § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) in der Urteilsbegründung an. Die Verwendung des Thermischen Fensters stelle eindeutig eine schädigende Handlung dar, da diese Technik nicht in Absprache mit dem Kraftfahrtbundesamt zum Einsatz komme. Die Abschaltung erfolge ungeprüft und ungenehmigt und setze damit die Zulassungsgenehmigung außer Kraft. Mit EU-Recht ist die Abschaltung nicht zu begründen, da die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 nur konkrete Bedrohung bei Überhitzung definiere. Rechtsanwalt Schwering: "Eine Umgebungstemperatur von 30 Grad kann nicht als Grenzwert herangezogen werden. Die EU-Verordnung verlangt, dass bei solchen in Europa alltäglichen Temperaturen technische Möglichkeiten zum Bauteileschutz entwickelt und eingesetzt werden müssen - ein reines Abschalten springt da zu kurz! BMW wollte hier Entwicklungsleistung und vor allem Kosten sparen – dies zu Lasten der Käufer“

Das Gericht führte aus, dass ein Motor in der streitgegenständlichen Form angesichts der in Deutschland herrschenden Temperaturen nicht dazu geeignet sei, im Umfeld der Klägerin bewegt zu werden - So hätte er gar nicht zugelassen werden dürfen. Das Gericht entspricht damit auch der Rechtsauffassung der Landgerichte Duisburg und Düsseldorf, nach der BMW eine unzulässige Abschaltvorrichtung verwendet und zu Schadenersatz verpflichtet ist.

BMW ist derzeit im Abgasskandal noch recht unbeschadet davongekommen. Die Rückrufe für die 750-er und 550-er Diesel in der Schadstoffklasse 6  führten im Zusammenhang mit allen weiteren Verfehlungen im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren zu einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 8,5 Millionen Euro.

Betroffene BMW-Modelle

Zurückgerufen wurden

  • BMW 750d xDrive (07/2012-06/2015)
  • BMW 750Ld xDrive (07/2012-06/2015)
  • BMW M550d xDrive Limousine (03/2012-10/2016)
  • BMW M550d xDrive Touring (03/2012-02/2017)

Gerichtsurteile, unabhängige Gutachten und sonstige Veröffentlichungen ziehen folgende Modelle noch in den engeren Kreis der möglicherweise betroffenen Fahrzeuge mit ein

  • BMW X3 xDrive20d
  • BMW X5 xDrive 25d (Euro 6)
  • BMW 318d Touring (Euro 6)
  • BMW 320d (Euro 5)
  • BMW 320d GT xDrive (Euro 6)
  • BMW 520d Touring (Euro 6)
  • BMW 530d (Euro 6)

In Amerika stehen der dort sehr beliebte X5 und der 330d in allen Varianten im Fokus behördlicher Ermittlungen.

Rechtsanwalt Schwering zur Zukunft des BMW-Abgasskandals: "Sollte der BGH am 14. Dezember 2020 das Thermische Fenster als unzulässig definieren, dann sind meiner Meinung nach ALLE BMW-Diesel der Schadstoffklassen 5 und 6 betroffen - mithin also alle Diesel, die seit 2008 produziert wurden.“

Besitzern betroffener Autos steht Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu. Rechtsanwalt Schwering ist Mitglied der IG Dieselskandal und erteilt als Kooperationsanwalt kostenlose Erstberatungen.

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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