Abgasskandal: Volkswagen droht Verkaufsverbot in Deutschland

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Volkswagen manipuliert Abgaswerte.

In einer Urteilsbegründung stellt das Verwaltungsgericht Schleswig dar: Falls VW es nicht schafft, seine Dieselautos mit einer einwandfrei funktionierenden Abgasreinigung zu versehen, dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Eine Zulassung oder der Verkauf ist demzufolge dann nicht mehr gestattet. Die Abgasreinigung hat auch bei Kälte und Hitze zu funktionieren.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) rechnet nach diesem Erfolg der Musterklage bezüglich eines VW Golf Diesel mit weiteren vergleichbaren Urteilen zu anderen Autoherstellern – und das noch in diesem Jahr. Zudem fordert die DUH vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), hierzu eine Anordnung zu erlassen. Betroffene Fahrzeuge haben eine Nachrüstung der Hardware zu erhalten.

In einer weiteren Urteilbegründung des VG Schleswig (3A 113/18) fordert die DUH, dass das KBA schnell handelt. Die DUH ist davon überzeugt, dass das KBA Diesel-Fahrzeuge der Eurostufen 5/6b+c so weit nachrüstet, dass sie mit den gesetzlichen Richtlinien in Einklang zu bringen sind. Das ist die Pflicht der Autohersteller. Außerdem sind alle unzulässigen Abschalt-Einrichtungen zu entfernen.

Zuletzt hatte das Gericht in einem Verfahren zutreffend festgestellt, dass die Software, die die Abgasreinigung steuert, nicht ausreichend funktioniert, sobald sich die Außen-Temperatur unterhalb von 15-20°C und oberhalb von 30°C bewegt. Die Autos sind daher so konzipiert, dass sie lediglich im Prüfstand ordnungsgemäß funktionieren. Im realen Straßenbetrieb ist dies dann nicht mehr der Fall, die Fahrzeuge stoßen um ein Vielfaches höhere Abgasemissionen aus als zulässig.

Bei solchen Manipulationen der Abgasreinigung handelt es sich um eine sittenwidrige Schädigung zulasten des Verbrauchers. Der EuGH hat hierzu im März 2023 ein äußerst verbraucher-freundliches Urteil gefällt. Verbraucher haben nun nicht mehr nachzuweisen, dass es sich um eine vorsätzliche Schädigung handelt, Fahrlässigkeit reicht aus. Somit haben Kläger enorm hohe Chancen auf Schadensersatz gegen die Fahrzeugkonzerne.

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