Abgasskandal: Was tun nach geplatztem VW-Vergleich?

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Der Vergleich zwischen Volkswagen und dem für die VW-Kunden verhandelnden Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist am Freitag, 14. Februar, geplatzt. Dieselfahrer, die ein vom VW-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug besitzen, sind nun verunsichert, wie es weitergeht. Dabei stehen den Verbrauchern mehrere Optionen zur Auswahl.

VW hatte das bereits ausgehandelte Vergleichsangebot aufgrund der Honorarforderungen der Anwälte des vzbv scheitern lassen. Diese seien überzogen. Das Unternehmen forderte „ausreichend konkrete Nachweise“ dafür, welche Leistungen erbracht worden seien. Die Anwälte hatten 50 Millionen Euro gefordert. Diese Summe sei keine Pauschale, wie von Volkswagen behauptet, sondern käme durch die Vielzahl von rund 430.000 Klägern zustande, so die Anwälte. Für jeden Kläger seien lediglich 175 Euro angefallen, woraus sich die Gesamtsumme ergibt. Das fällige Anwaltshonorar war der letzte Streitpunkt zwischen den beiden Parteien. Zuvor hatten sich der Wolfsburger Konzern und der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits auf eine Summe von insgesamt 830 Millionen Euro geeinigt, mit der VW-Dieselfahrer für den Wertverlust ihres manipulierten Fahrzeugs entschädigt werden sollten.

Zum Vergleich: In den USA hat VW allein an die Verbraucheranwälte insgesamt um die 220 Millionen Euro gezahlt. Im Übrigen war auch die den Kunden ausgezahlte Entschädigungssumme höher. In Deutschland sind je betrogenen Kunden nur rund 2.000 Euro vorgesehen.

VW will Summe dennoch auszahlen – Versuch, Musterfeststellungsklage unattraktiv zu machen?

Volkswagen will die ausgehandelte Summe dennoch an seine Kunden verteilen. Im Gegenzug sollen sie aus der Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig aussteigen. Auf diese Weise würden die Anwälte mit ihren vermeintlich hohen Honoraren umgangen. VW könnte so versuchen, die Musterfeststellungsklage auch für künftige Verfahren unattraktiv zu machen – vor allem für Anwälte. Dann wäre es wieder schwieriger, Verbraucherrechte gegen Großkonzerne geltend zu machen, da erst die Masse an Klägern es möglich macht, die Rechte einzelner Verbraucher gegen die finanzstarken Unternehmen durchzusetzen.

Bundesverband fordert Entschädigung für alle VW-Kunden

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hingegen fordert eine Entschädigung für alle VW-Kunden, deren Dieselfahrzeug vom Abgasskandal betroffen war – und nicht nur für Verbraucher, die sich in das Klageregister eingetragen haben. Dann müsste VW auch all jene Kunden entschädigen, die sich nicht der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben. Jedoch dürfte VW selbst ein solcher Vergleich immer noch günstiger kommen als eine Verurteilung durch das OLG Braunschweig.

Was passiert, wenn kein Vergleich zustande kommt? 

Kommt ein Vergleich nicht zustande, gibt es zwei Möglichkeiten: Das OLG Braunschweig weist die Klage ab, womit das gesamte Verfahren um die Musterfeststellungsklage beendet wäre. Dies erscheint angesichts der allgemein bekannten Sachlage um die Manipulationen bei VW und der vielen bereits erfolgten Verurteilungen in Einzelverfahren unwahrscheinlich.

Die andere und wahrscheinlichere Möglichkeit ist, dass VW verurteilt wird. Mit dem Musterfeststellungsurteil im Rücken muss jeder Kunde dann VW noch einmal einzeln verklagen, da das Musterfeststellungsurteil nur die Frage beantwortet, ob VW seine Kunden durch die Abgasmanipulationen betrogen hat. Schadensersatz hat das Urteil selbst nicht zur Folge. Für VW-Kunden, die sich der Musterfeststellungsklage nicht angeschlossen haben, haben das Urteil oder ein Vergleich keine Wirkung. Sie können Volkswagen unabhängig davon verklagen.

Gute Chancen bei Einzelklage gegen VW

Diese Einzelklage hat den Vorteil, dass die Ansprüche des VW-Kunden individuell geprüft werden. Anders als bei einem Vergleich im Musterfeststellungsverfahren, ist auch der Schadensersatz, den der Einzelne zugesprochen bekommt wesentlich höher. Auch sind die Chancen gegen VW zu gewinnen für einzelne Kläger nicht geringer. Dies haben viele Urteile, unter anderem des OLG Hamm gezeigt, die VW in Einzelklageverfahren wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilten. 

Was VW-Kunden jetzt tun sollten

VW-Kunden sollten sich jetzt von erfahrenen Rechtsanwälten beraten lassen, welche Ansprüche sie gegen VW geltend machen können. Dies gilt auch, wenn sie sich nicht der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben. So vertritt etwa die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN bundesweit bereits über 5.000 Geschädigte des Dieselabgasskandals. Es wurden dabei nicht nur Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages erstritten. Zuletzt gelang es auch durchzusetzen, dass die volle Kaufsumme und nicht wie bisher nur ein Teil des Kaufpreises von VW zurückgezahlt werden musste. Das ist weitaus mehr Geld, als der Kunde bei einem Vergleich zwischen Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband bekommen kann. Betroffene sollten daher nicht darauf warten, dass ihnen ein Vergleich angeboten wird. 

Es lohnt sich, eine kostenlose Erstberatung zu nutzen. Sie erreichen unsere Kanzlei auch direkt telefonisch. Oder schreiben Sie uns gerne eine Mail.



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