Abgasskandal – Weitere Anklagen gegen ehemalige Audi-Vorstände

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Der Abgasskandal kann noch lange nicht zu den Akten gelegt werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter. Nicht nur gegen VW, sondern auch gegen die Konzerntochter Audi. Wie die zuständige Staatsanwaltschaft München II mitteilte, wurde im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen am 5. August 2020 Anklage gegen vier weitere ehemalige Audi-Mitarbeiter erhoben.

Bei den Beschuldigten handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um drei ehemalige Vorstandsmitglieder der Audi AG sowie einen ehemaligen Hauptabteilungsleiter.

Letzterem wird vorgeworfen, die Entwicklung der Motoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung veranlasst zu haben. Diese Motoren wurden nicht nur in Dieselfahrzeugen von Audi, sondern auch in Modellen der Marken VW und Porsche verwendet.

Den drei ehemaligen Vorständen wird vorgeworfen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen Oktober 2013 und September 2015 von den Abgasmanipulationen gewusst und den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge nicht gestoppt, sondern den weiteren Absatz veranlasst zu haben. Es geht dabei um mehr als 430.000 Fahrzeuge der Marken VW, Audi und Porsche, die vornehmlich in den USA und Europa verkauft wurden.

Der ehemalige Audi-Chef Stadler und drei Mitangeklagte müssen sich ab Ende September vor Gericht verantworten. Ihnen wird zur Last gelegt, dass sie den Verkauf der Fahrzeuge nicht gestoppt haben, nachdem sie von den Abgasmanipulationen gewusst haben.

Audi ist innerhalb des VW-Konzerns für die Entwicklung der größeren V6- bzw. V8-Dieselmotoren mit 3 oder 4,2 Litern Hubraum zuständig. Die Motoren des Typs EA 897 kamen nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen zum Einsatz, sondern werden auch in den Porsche-SUVs Macan und Cayenne bzw.im VW Touareg verwendet. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bei vielen Modellen mit diesen Motoren eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt und entsprechende Rückrufe angeordnet.

„Audi kann die Verantwortung für die Abgasmanipulationen nicht zurückweisen und behaupten, dass die Führungsetage nichts davon gewusst habe. Auch die Staatsanwaltschaft München scheint davon auszugehen, dass die Manipulationen bis in höchste Vorstandskreise bekannt war und der Verkauf der Fahrzeuge dennoch nicht gestoppt wurde. Wenngleich auch hier zunächst die Unschuldsvermutung gilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ähnlich wie bei Fahrzeugen mit dem kleineren Dieselmotor EA 189 können auch bei den Modellen mit den größeren Modellen mit 3 Liter Hubraum und mehr Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht werden. Verschiedene Gerichte haben den betroffenen Verbrauchern bereits Schadensersatz zugesprochen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal




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