Abgasskandal: Widerruf des Autokredits bzw. Leasingvertrages als Widerrufsjoker

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Ist man als Dieselfahrer vom Abgasskandal betroffen, will vom Autokaufvertrag zurücktreten und sein Fahrzeug zurückgeben, hat seinen Diesel aber über einen Kredit finanziert oder geleast, stellt sich eine Frage: Wie kommt man aus diesem Kreditvertrag bzw. Leasingvertrag heraus? Denn man will und muss ja kein Auto finanzieren, das man gar nicht mehr hat … 

Noch viel interessanter ist aber: Unter Umständen können Sie mit dem Widerruf des Kreditvertrages für Ihren Diesel auch den eigentlichen Kaufvertrag über Ihren Diesel rückabwickeln und so mit dem sog. „Widerrufsjoker“ dem Dieselskandal-Dilemma entkommen. 

Ihre Rechte im Dieselskandal 

Ist Ihr Diesel – ob VW, Audi oder Mercedes-Benz bzw. Daimler – vom Abgasskandal betroffen, haben Sie unterschiedliche Rechte. Sie können 

  • Schadensersatz bzw. Entschädigung für den Wertverlust verlangen, wenn Sie Ihr Fahrzeug behalten und nachrüsten lassen wollen.
  • das Fahrzeug umtauschen: Sie geben Ihr mangelhaftes Fahrzeug ab und erhalten ein mangelfreies Fahrzeug des gleichen Typs.
  • vom Kaufvertrag zurücktreten (Rücktritt), das Fahrzeug zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises verlangen.
  • Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend machen. Dies führt im Ergebnis zu einer Rückabwicklung des Kaufs und einer etwaigen Finanzierung bzw. des Leasings. Sie erhalten also Ihr Geld zurück und geben das Fahrzeug zurück.

Rücktritt vom Kaufvertrag – was passiert mit dem Autokredit? 

Treten Sie vom Kaufvertrag zurück, entsteht ein Problem: Nicht selten wird zur Finanzierung des Autokaufs ein Kreditvertrag z. B. bei der „Hausbank“ des Autoherstellers (Audi-Bank, VW-Bank etc.) abgeschlossen. Da Sie das Fahrzeug nach dem Rücktritt vom Kaufvertrag zurückgeben, macht nun auch der Finanzierungsvertrag keinen rechten Sinn mehr.

Allerdings kann man sich durch den Rücktritt vom Kaufvertrag nicht automatisch auch vom Kreditvertrag zur Finanzierung des Fahrzeugs lösen – auch wenn die beiden Verträge inhaltlich eigentlich zusammenhängen.

Widerrufsjoker im Dieselskandal: Autokredit widerrufen, Kaufvertrag entfällt! 

Anders liegt der Fall, wenn man im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vom sog. Widerrufsjoker. Gebrauch macht. Grundlage des Widerrufsjokers ist, dass es sich beim Autokredit-Vertrag mit der Bank des Herstellers und beim Autokaufvertrag mit dem Fahrzeughersteller um sog. verbundene Verträge handelt. 

In einem solchen Fall können Sie unter bestimmten Umständen zunächst Ihren Autokredit widerrufen und damit automatisch den (verbundenen) Kaufvertrag über Ihren Diesel „zu Fall“ bringen. In diesem Fall können Sie sich elegant gleichzeitig aus beiden Verträgen lösen!

Tipp! Der Widerrufsjoker greift aber nicht nur in Fällen des Dieselskandals! Ihren Autokreditvertrag können Sie, auch ohne vom Dieselskandal betroffen zu sein, widerrufen! 

Wann ist der Widerruf des Autokredits möglich? 

Wenn die Bank des Fahrzeugherstellers (VW-Bank, Audi-Bank etc.) Sie beim Abschluss Ihres Kreditvertrages für die Finanzierung des Autokaufs nicht korrekt über Ihr Widerrufsrecht oder andere gesetzliche Pflichtangaben belehrt hat, sind Sie nicht an die gesetzliche zweiwöchige Widerrufsfrist gebunden. Sie können auch noch Jahre nach dem Vertragsabschluss Ihren Autokredit wirksam widerrufen!

Folgen des Widerrufs eines Autokredits 

Nach einem wirksamen Widerruf des Autokredits muss der Kreditvertrag rückabgewickelt werden. Haben Sie einen Kreditvertrag bei einer „Auto-Bank“ geschlossen, geben Sie das Fahrzeug zurück und erhalten geleistete Anzahlungen und ggfs. bezahlte Kredit-Tilgungszahlungen erstattet. 

Fragt sich noch: Wie werden die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer in der Rückabwicklung berücksichtigt? Denn die Laufleistung ist ja ein Vorteil, der nicht real „rückabgewickelt“ werden kann. 

Deshalb ist eigentlich nur eine Kompensationszahlung für die gefahrenen Kilometer denkbar. Das bedeutet in der Praxis: Sie bekommen meist weniger Geld von der Bank zurück, als Sie bisher an die Bank bezahlt hatten. Denn Ihr Rückzahlungsanspruch gegen die Bank und der Anspruch der Bank auf Kompensation der Fahrleistung gegen Sie werden meist gegeneinander verrechnet. 

Aber ist eine Kompensation der gefahrenen Kilometer immer notwendig? Unter anderem das LG München I bejaht die Pflicht einer Kompensation für die Laufleistung. Gerade wenn Sie Ihren Autokredit aber erst nach längerer Zeit widerrufen, liegt der Betrag, den Sie für die gefahrenen Kilometer erstatten müssten, oft deutlich unter dem Wertverlust, den das Fahrzeug in der Zwischenzeit erlitten hat. Insofern ist der Widerruf auch dann „unter dem Strich“ eine Lösung, die sich rechnet.

Widerruf eines Autokredites: Oft zahlt Ihre Verkehrs-Rechtsschutz! 

Und eine gute Nachricht zum Schluss: Viele Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten, die mit einem solchen Widerruf verbunden sind (z. B. Anwaltskosten). Ihre Rechte geltend zu machen bedeutet dann für Sie kein Kostenrisiko – und zwar sogar dann, wenn Sie die Rechtsschutzversicherung nach dem Kreditvertrag aber VOR der Ausübung des Widerrufs abgeschlossen haben!

Sie wollen den Widerrufsjoker ziehen? 

Dann sprechen Sie uns gerne unverbindlich an! Wir klären in einer kostenfreien Ersteinschätzung für Sie, ob der Widerrufsjoker in Ihrem Fall die richtige Möglichkeit ist, um sich mit Ihrem Diesel „elegant“ aus der Diesel-Affäre zu ziehen! Sie erreichen uns telefonisch oder ganz leicht über das anwalt.de-Kontaktformular!



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