Abgemahnter gewinnt gegen NIMROD vor dem AG Koblenz

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Sieg für Beklagten gegen NIMROD & Co.

Beklagter Familienvater verteidigt sich erfolgreich gegen Filesharing-Klage gegen Nimrod & Astragon Entertainment GmbH vor dem Amtsgericht Koblenz. Klägerin Astragon übernimmt die Kosten des Rechtsstreits (AG Koblenz, Urteil vom 16.08.2022 , 135 C 656/22).

2.500 € für "The Hunter - Call Of The Wild"

Unser Mandant wurde von Nimrod Rechtsanwälte auf ungefähr 2.500 € in Anspruch genommen. Behauptet wurde, dass er persönlich einen illegalen Download von dem Spiel "The Hunter - Call Of The Wild" vorgenommen habe. Auf die Nimrod Abmahnung folgte dann das Gerichtsverfahren in Koblenz. Die Herstellerin des PC-Spiels Astragon Entertainment GmbH sah sich im Recht, Geld zu erhalten.

Verteidigen lohnt sich regelmäßig

Gemäß Nimrod Abmahnung sollte der Betroffene eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine hohe Geldzahlung leisten. Hiergegen wehrte sich der Anschlussinhaber bis zuletzt. Mit Erfolg! Das Amtsgericht Koblenz hat die Klage auf Zahlung komplett abgewiesen. Der Beklagte trägt keine Kosten.

Vorwurf Filesharing: The Hunter - Call of the Wild

Konkreter Tatvorwurf an unseren Mandanten: Als Inhaber des Internetanschlusses soll er einen Down- und zugleich einen Upload von seinem PC vorgenommen haben. Bei diesem Vorgehen soll er das PC-Spiel „The Hunter - Call of the Wild“ über seinen Internet-Anschluss mit einer Tauschbörsen-Software im Internet verbreitet bzw. getauscht haben (sog. Filesharing).

Forderungen im Prozess

Daher machte die Astragon Entertainment GmbH u. a. folgende Ansprüche geltend:

  • Zahlung von 2.100  € Schadensersatz
  • Erstattung von RA-Kosten 347,60 €
  • Kosten des Rechtsstreits beim Beklagten

Entlastung des Beklagten im Klageverfahren

Mit unserer Hilfe konnte sich der Beklagte richtig entlasten. Die Vermutung, wonach er die Tat begangen hat, konnte erfolgreich entkräftet werden. Mithin kamen andere Personen für den Verstoß ernsthaft in Betracht. Die geltend gemachten Zahlungsansprüche von circa 2.500 € konnten abgewehrt werden. Verteidigung mit Erfolg!

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