Ablauf einer Kündigungsschutzklage
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Das Thema Kündigungen hat uns hier schon öfter beschäftigt. Heute wollen wir uns mal genauer anschauen was danach passiert… nachdem Sie die Kündigung erhalten haben und rechtzeitig zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gegangen sind. Wie geht es jetzt weiter?
Prüfung der Kündigungsgründe
Um auf eine Kündigung reagieren zu können, muss zunächst geklärt werden, um welche Kündigung es sich handelt. Die außerordentliche oder die ordentliche Kündigung und was der Kündigungsgrund war. Davon hängen nämlich die konkreten Voraussetzungen ab, ob eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist.
Die einzelnen Voraussetzungen der Kündigung, vor allem die verschiedenen Kündigungsgründe wollen wir hier ausklammern, lesen Sie mehr dazu in der entsprechenden Kategorie in unserem Blog.
Fristen
Wenn die Prognose für eine Klage und deren Erfolg spricht, gilt es die Fristen einzuhalten. Nach dem § 4 des Kündigungsschutzgesetzes muss gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage eingereicht werden. Diese Frist darf nicht versäumt werden. Sie müssen sich also beeilen.
Erhebung der Klage
Die Klageerhebung erfolgt dann schriftlich beim Arbeitsgericht. Der Anwalt hat hier die genauen Umstände der Kündigung, wie mit Ihnen besprochen, dargelegt und mit den rechtlichen Argumenten untermauert.
Der Gegner oder auch Beklagter genannt, also Ihr ehemaliger Arbeitgeber, erhält dann die Gelegenheit eine Klageerwiderung zu verfassen. Auch die wird an das zuständige Gericht übermittelt.
Gütliche Einigung und Güteverhandlung
In vielen Fällen kommt es gar nicht zu einer Entscheidung durch das Gericht. Sondern die Parteien einigen sich gütlich, bevor es zu einer Verhandlung kommt. Deswegen schreibt das Arbeitsgericht diese Güteverhandlung sogar vor. Hier geht es nur darum zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen. Hier sitzen die Parteien mit dem Richter zusammen und es werden die wechselseitigen Ansichten besprochen. In vielen Fällen kommt es schon in diesem Stadium zu einer Einigung.
Kündigungsschutzprozess
Wenn die Güterverhandlung scheitert und keine Einigung erzielt werden konnte, beginnt die richtige Arbeit. Die Parteien müssen dann schriftlich Ihre Vorstellungen vortragen. Es kommt sodann zu einem Kammertermin. Hier sitzt man dem hauptamtlichen Richter und zwei ehrenamtlichen Richtern gegenüber. Die Argumente beider Seiten aus Klageerhebung und Klageerwiderung werden vorgetragen, unter Umständen Zeugen gehört oder andere Beweise gewürdigt.
Urteil und Rechtsmittel
Wenn die Richter zu einem Ergebnis gekommen sind, sprechen sie ein Urteil. Im Falle einer Kündigung kann das bedeuten, dass das Arbeitsverhältnis endet oder fortbesteht, die Kündigung also Bestand hat oder nicht.
Gegen dieses Urteil können Sie Rechtsmittel einlegen, etwa Berufung. Ihr Fall geht in diesem Fall in die nächsthöhere Instanz.
Strategien für die Kündigungsschutzklage
Ein Kündigungsschutzverfahren gewinnt man nur mit entsprechender Strategie. Und die hängt nicht nur von ihrem Anwalt ab. Zuerst ist es unerlässlich, dass Sie mitarbeiten und alle Dokumente zur Verfügung stellen oder mögliche Zeugen benennen.
Checkliste Kündigung
Wir haben auf unserer Internetseite eine Checkliste Kündigung hinterlegt, quasi als Erste-Hilfe-Paket, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben.
Fazit
Die Kündigungsschutzklage ist ein kompliziertes rechtliches Verfahren, aber es kann sich lohnen! Mit der richtigen Vorbereitung, Beratung und Strategie in der gerichtlichen Verhandlung kann es zum gewünschten Ergebnis kommen. Wenn Sie der gesamte Beitrag interessiert, schauen Sie gerne auf unserem Blog auf der Website vorbei. Lassen Sie sich von einem Profi begleiten. Unser Team steht Ihnen hier gerne zur Seite.
Wir stehen Ihnen dazu bundesweit zu Verfügung! Nutzen Sie zur Terminvereinbarung für Ihre Kündigungsschutzklage die Online-Terminvergabe. Auf unserem Blog auf der Website laden wir jede Woche einen neuen spannenden Beitrag rund um das Arbeitsrecht hoch. Schauen Sie dort auch gerne mal vorbei!
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