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Abmahnung AUDI AG wegen Markenrechtsverletzung durch Kessler IP und Legal Expertise

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Uns wurden in der dritten Kalenderwoche 2022 erneut mehrere Abmahnungen der AUDI AG vorgelegt. Eine in unserer Bearbeitung befindliche Abmahnung trägt hierbei das Datum vom 11.01.2022. Unserem Mandanten wird im Rahmen dieser Abmahnung eine Markenrechtsverletzung zu Lasten der AUDI AG vorgeworfen.

Gegenstand des Vorwurfes ist hierbei das Angebot von Modelautos, welche als Autos der Marke Audi angeboten werden und welche vermeintlich nicht durch die AUDI AG lizensiert worden sind.

Neben der Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die AUDI AG Auskunft unter anderem über die Zulieferer unserer Mandanten sowie auch über potenzielle gewerbliche Abnehmer als auch im Hinblick des mit der Ware erzielten Umsatzes und Gewinns. Des Weiteren werden durch die AUDI AG im Rahmen der Abmahnung auch Vernichtungsansprüche geltend gemacht.

Neben den Kosten der Rechtsverfolgung, welche auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 1.500,00 Euro bemessen werden, fordert der Rechteinhaber auch die Zahlung eines Schadensersatzes, der noch nicht beziffert ist.

Faktisch wird daher in der Abmahnung ein Betrag in Höhe von 3.020,34 Euro plus X gefordert.

Wie es nun mit dieser Abmahnung umzugehen?

Zunächst gilt es, wie bei allen anderen Abmahnungen auch, zu klären und zu prüfen, ob die Abmahnung in der vorliegenden Konsultation überhaupt berechtigt ist. Hierzu bedarf es stehts einer Prüfung des Einzelfalles. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung können wir Ihnen bereits potenzielle Verteidigungsansätze gegen die Abmahnung mitteilen.

Die so wichtige Einzelfallprüfung sollte in jeden Fall durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz vorgenommen werden, da zum Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes als wesentlicher Schwerpunkt auch das Markenrecht gehört.

Gerade im Bereich von Modellautos stellt sich die Frage, ob durch die Anbringung eines Markenkennzeichens eines Automobilherstellers die wesentliche Funktion einer Marke, nämlich die sogenannte Herkunftsfunktion, überhaupt verletzt wird. Insoweit wird in diesem Falle die sogenannte „Opelblitz“ Entscheidung des BGH sicherlich eine Rolle in der Auseinandersetzung spielen. Dort hatte der BGH bereits in Jahre 2010 entschieden, dass die Anbringung eines „Opelblitz“ Kennzeichens auf einem Modelauto die ebengenannte Hauptfunktion der Marke, nämlich auf die Herkunft eines Produktes hinzuweisen, gerade nicht verletze. Der Verbraucher erwartet hierbei bei dem Kauf eines solchen Autos nicht, dass der Hersteller in einer lizenzrechtlichen Beziehung zum abgebildeten Markeninhaber steht. Vielmehr lasse dies keinerlei Rückschlüsse auf den Hersteller des Modells zu (BGH, Urteil v. 14.01.2010, AZ: I-ZR 88/08).

Unabhängig davon, ob eine markenrechtliche Abmahnung berechtigt ist oder nicht, stehen im Regelfall verschiedene Vorgehensweisen zur Verfügung. Die Frage, ob insbesondere die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in Betracht kommt, ist ebenfalls einzelfallabhängig. Hierbei wird regelmäßig natürlich einerseits die Antwort auf die Frage der Berechtigung der Abmahnung entscheidend sein. Vielfach ist es jedenfalls auch denkbar, bei vermutlich unberechtigten Abmahnungen mit der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung zu arbeiten, um hohe Kostenrisiken zu vermeiden. Denn gerade das Markenrecht dürfte als eines derjenigen Rechtsgebiete in deutschen Rechtssystem gelten, bei dem aufgrund der hohen Streitwerte das höchste Kostenrisiko für die Parteien besteht. Auch diese wirtschaftlichen Aspekte werden durch uns, insbesondere abgestimmt auf Ihre wirtschaftliche Situation, stets in der rechtlichen Beratung Ihrer Person bzw. Ihres Unternehmens ausreichend berücksichtigt.

Auf welche Dinge muss ich im Falle des Erhaltens einer Abmahnung unbedingt achten?

  1. Notieren Sie sich die Frist
  2. Bewahren Sie die notwendige Ruhe
  3. Geben Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärung keinen falls ungeprüft ab
  4. Nehmen Sie keinen Kontakt der Gegenseite, weder mit der gegnerischen Kanzlei noch mit dem gegnerischen Mandanten, auf.

Wir schauen mittlerweile auf eine über zwölf Jährige Erfahrung im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes zurück. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtschutz, Urheber- und Medienrecht sowie für IT-Recht sind wir gerade auf das Markenrecht hoch spezialisiert. Neben der Verteidigung von Abmahnungen stehen wir Ihnen auch im Falle von Markenanmeldungen und allen Fragen rund um das Markenrecht, wie beispielsweise auch das Markenlizenzvertragsrecht und ähnlichem zur Verfügung.

Wenn Sie eine Abmahnung auf dem Gebiet des Markenrechtes erhalten haben, senden Sie uns diese unverzüglich vorab per E-Mail zu oder rufen Sie uns unmittelbar an.

Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Wir freuen uns auf jeden Fall auf Ihren Kontakt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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