Abmahnung BaumgartenBrandt wegen Fileharings „Die Scharfschützen-der letze Auftrag"

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Die Rechtsanwaltskanzlei BaumgartenBrandt aus Berlin geht im Auftrag der Boll AG, der Zentropa Entertainment 23 ApS, der KSM GmbH und der Kinostar Theater GmbH gegen Nutzer von Internettauschbörsen wegen Filesharings vor. Momentan wir der Film „Die Scharfschützen - Der letzte Auftrag" abgemahnt.

Hier werden von den Anschlussinhabern unter Behauptung der Rechteinhaberschaft eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung und Schadensersatzzahlungen in Höhe von EUR 850,00 als Pauschalbetrag gefordert. Nicht erläutert wird, wie sich der Betrag zusammensetzt. Neben zivilrechtlichen Ansprüchen, kann ein Verstoß ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen haben. Wir haben hier die Erfahrung gemacht, dass gerade bei Rechtsverletzungen im Filmbereich eher eine Strafanzeige von den Rechteinhabern gestellt wird.

Momentan ist die Rechtsprechung hinsichtlich der urheberrechtlichen Verletzung durch Tauschbörsen sehr unterschiedlich. Der Anschlussinhaber kann, selbst wenn er nicht Täter der Urheberrechtsverletzung war, sondern z. B. Familienmitglieder oder der Mitbewohner über das WLAN, als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden, sofern der Anschlussinhaber gewisse Prüfungs- und Überwachungspflichten hinsichtlich seines Internetanschlusses verletzt hat.

Im Rahmen der Nutzung eines WLAN-Zugangs sind dem Anschlussinhaber zumindest normale Maßnahmen zur Verschlüsselung des Netzwerks zuzumuten. Bei einem ungesicherten WLAN haftet der Anschlussinhaber.

Bezüglich der Überwachung von Familienmitgliedern herrscht besonders große Uneinigkeit bei den entscheidenden Gerichten. So werden teilweise technische Maßnahmen wie Installation von Firewalls, Benutzerkonten oder die Belehrung der Familienmitglieder gefordert. Hierbei soll es teilweise auch keine Rolle spielen, ob es sich um minderjährige oder volljährige Personen handelt. Eine in der Rechtsprechung vertretene Ansicht verlangt zur Begründung der Störerhaftung eine Überwachungspflicht von Familienmitgliedern nur bei einem Missbrauchsverdacht. Hier spielt dann das Alter der Familienmitglieder eine erhebliche Rolle.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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