Abmahnung bei eBay: Fehlender Hinweis auf Speicherung des Vertragstextes

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Kürzlich wurde mir eine Abmahnung u.a. wegen des fehlenden Hinweises auf die Speicherung des Vertragstextes zur Bearbeitung vorgelegt. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.

Das Rechtsinstitut der Abmahnung

Nach dem deutschen Recht ist eine Abmahnung die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich hier um ein außergerichtliches Verfahren, mit dem verschiedene Ansprüche schnell und kostengünstig durchgesetzt werden können.

Ansprüche einer Abmahnung

Normalerweise werden mit einer Abmahnung verschiedene Ansprüche verfolgt.

Erst einmal geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Der Unterlassungsanspruch richtet sich darauf, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Bei Bestehen des Anspruchs kann beispielsweise eine Unterlassungserklärung gefordert werden. Üblicherweise reicht es bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß zu beenden.

Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Zu den Ansprüchen gehört der Erstattungsanspruch. Da dem Abmahner aus einer berechtigten Abmahnung keine Kosten bleiben sollen, kann dieser sich an den Rechtsverletzer halten. Zusätzlich gibt es Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Der Hauptanspruch aus der Abmahnung: Unterlassung

Die größte Bedeutung kommt dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu. Das gilt sowohl aus rechtlichen wie auch aus finanziellen Gründen. Der Unterlassungsanspruch kann beispielsweise sowohl mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage geltend gemacht werden. Im gerichtlichen Verfahren führen Unterlassungsansprüche fast immer zu sehr hohen Kosten. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Kostenrisiken abzuwägen und die vorgeworfene Rechtsverletzung einzustellen oder nicht hat daher insbesondere für Unternehmer eine weitreichende Bedeutung.

Der Erstattungsanspruch in einer Abmahnung ist insofern eher Nebenanspruch. Dieser mag zwar in Einzelfall hoch ausfallen, steht aber dennoch in keinem Verhältnis zu den Folgen aus dem Unterlassungsanspruch.

Reaktion auf eine Abmahnung

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung zeigt sich erst, nachdem das Bestehen des angeblichen Rechtsverstoßes geprüft wurde.

Je nach Sachlage kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung, oder aber auch eine gerichtliche Klärung, sinnvoll sein. Eine Verallgemeinerung ist insoweit nicht sinnvoll. Bevor eine Reaktion erfolgt, müssen Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. In jedem Fall ist es hilfreich, einen Rechtsanwalt mit der Beratung zu beauftragen. Wegen der üblicherweise kurz gesetzten Fristen sollte schnell reagiert werden. Denn bei einer Überschreitung von Fristen drohen kostspielige Gerichtsverfahren.

Wie Sie nach Erhalt einer Abmahnung weiter vorgehen sollten

Nach Erhalt der Abmahnung gilt es, dass Sie einige Verhaltensregeln kennen und befolgen.

  • Rufen Sie nicht bei Gegner an oder nehmen Sie sonst Kontakt mit ihm auf, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
  • Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet - in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht
  • Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
  • Keine Reaktion ohne anwaltliche Beratung

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so helfe ich Ihnen gern.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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