Abmahnung – Christine Müller wegen Urheberrechtsverletzung.

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Sie haben eine Abmahnung  der Fotografin und Illustratorin Christine Müller wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung erhalten? Jetzt richtig handeln.

Christine Müller aus Grünheide ist Urheberin verschiedener Grafiken.

In den Abmahnungen wird den Nutzern dieser Grafiken, die diese auf  den Social-Media Plattformen wie Twitter oder Facebook veröffentlich haben, vorgeworfen, dass sie die Rechte der Christine Müller verletzt haben.

Ausgesprochen werden die Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Melchior Krüger Illig

In den Abmahnungen wird zunächst die Beseitigung sowie die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert. Weiter werden vom  abgemahnten Nutzer die Erstattung von  Rechtsanwaltskosten sowie  die Zahlung eines Lizenzschadensersatzes gefordert. Der Lizenzschaden setzte sich aus der Lizenzgebühr nach der MFM-Tabelle und einem 100% Aufschlag zzgl. 19 % Mehrwertsteuer zusammen. Insgesamt wird ein Schadenersatz von mehr als 1000 € gefordert. Hinzu kommen die Rechtsanwaltskosten, die nochmal knapp 1000 € betragen sollen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Christine Müller erhalten haben sollten heißt es erst mal Ruhe bewahren. Es sollte genau geprüft werden, ob überhaupt eine Urheberechtsverletzung vorliegt. Grafiken und Illustrationen können zwar – wie Fotos oder Texte – urheberrechtlichen Schutz genießen. Wann genau das der Fall ist, ist allerdings nicht immer ganz klar. Aber auch hinsichtlich der Höhe der Forderungen sollte sehr genau geschaut werden. So etwa, ob die MFM Tabelle überhaupt anwendbar ist.

Unsere Empfehlung:

  • Ruhe bewahren
  • Frist beachten
  • Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen
  • Nicht ungeprüft Erklärungen abgeben oder Zahlungen leisten
  • Einen auf das Urheberecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung und Verteidigung beauftragen

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir helfen seit über 15 Jahren Opfern bei Abmahnungen im Bereich Urheberrecht



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