Abmahnung – Como Sonderposten GmbH wegen Ebay Schwarzverkäufen

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Aktuell mahnt die Como Sonderposten GmbH aus Düsseldorf Ebay Verkäufer ab. Vertreten wird die Como Sonderposten GmbH durch den Abmahnanwalt S. aus Berlin.

Die Como Sonderposten GmbH betreibt nach eigenen Angaben einen eigenen eBay Shop unter dem Verkäufernamen „comogmbh“. Hierrüber bietet Sie insbesondere  Spielzeug an.

Betroffen von den Abmahnungen sind Ebay Verkäufer, denen irreführend  über die Eigenschaft als privater Verkäufer vorgeworfen wird.  So überschreite das  Angebot und die Verkaufsaktivität das private Maß und sei als gewerbliches Handeln im Sinn des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) einzustufen.

Die Abgrenzung, ob noch privates Handeln oder bereits gewerbliches Handeln im Sinne des Wettbewerbsrechtes vorliegt, ist nicht ganz einfach zu beantworten und hängt vom Einzelfall ab.

Die Como Sonderposten GmbH unterbreitet ein Vergleichsangebot. Der abgemahnte Verkäufer soll den Handel in gewerblichem Umfang beenden, eine Aufwendungspauschale in Höhe von  500,00€ sowie Testkauf- Dokumentationskosten in Höhe von 250,00€ zahlen.

Für den Fall der Nichtannahme des Angebotes wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Zahlung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.798,69€ (Gegenstandswert 30.000,00 €) gefordert.

Wir haben große Bedenken was die Rechtmäßigkeit der Abmahnung anbelangt. Wir empfehlen sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der Como Sonderposten GmbH

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nichts unterschreiben
  • Nichts zahlen
  • Einen auf das Wettbewerbsrecht und/oder E-Commerce Recht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Gerne sind wir Ihnen behilflich. Wir sind seit über 15 Jahren auf das Wettbewerbsrecht spezialisierst. Wir kennen den Abmahner und wissen worauf es ankommt.

Senden Sie uns gerne die Abmahnung an kanzlei@dr-schenk.net oder rufen Sie uns unverbindlich an unter 0421-56638780




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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