Abmahnung Computerspiel „Tomb Raider“, Koch Media GmbH (Österreich) durch .rka Reichelt Klute Aßmann

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Uns liegt eine Abmahnung für das Computerspiel „Tomb Raider" der Koch Media GmbH (Österreich) durch .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte vor. In neuesten Teil der erfolgreichen Tomb Raider-Reihe übernimmt man die Rolle der jungen Lara Croft, die noch unerfahren auf einer tropischen Insel Schiffbruch erleidet und nun lernen muss, zu überleben. Dabei begegnet sie nicht nur den Gefahren der Naturgewalten, auch menschliche Gegner stellen sich ihr in den Weg.

Diesmal wieder Österreich.

Interessanterweise vertreten .rka Rechtsanwälte für das Spiel "Tomb Raider", das in Deutschland frei erhältlich ist, Koch Media GmbH aus Österreich. Für das Computerspiel „Dead Island" wird Reichelt Klute Aßmann (.rka) ebenfalls für Koch Media Österreich tätig, allerdings wird „Dead Island" in Deutschland nicht offiziell angeboten. Für das Computerspiel „Sleeping Dogs", welches wiederum in Deutschland offiziell erhältlich ist, vertritt .rka wieder Koch Media GmbH (Deutschland).
Warum in dem Fall "Sleeping Dogs" Koch Media GmbH (Deutschland) und im anderen Fall "Tomb Raider" Koch Media GmbH (Österreich) vertreten wird, erschließt sich uns nicht. Beide Spiele stammen von dem Publisher Square Enix Ltd. Bei dem ebenfalls von Square Enix Ltd. stammenden Computerspiel "Hitmann Absolution", dessen illegale öffentliche Zugänglichmachung im Internet ebenfalls durch Reichelt Klute Aßmann abgemahnt wird, vertritt .rka wiederum Koch Media GmbH (Deutschland).

Was wird gefordert?

In der Abmahnung selbst gibt es keine Besonderheiten. Der Wortlaut gleicht dem aus anderen .rka-Abmahnungen bekannten Wortlaut. Über den Internetanschluss des Abgemahnten soll "Tomb Raider" mittels peer-to-peer-Netzwerk / Filesharing-Tauschbörse im Internet öffentlich zugänglich" bzw. angeboten worden sein. Zur Abgeltung aller Forderungen wird die vergleichsweise Zahlung einer Pauschalsumme von 800 Euro und die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung angeboten.

Was soll ich tun?

Sollten auch Sie eine Abmahnung z. B. für ein Computerspiel erhalten haben, bewahren Sie Ruhe. Lesen Sie sich das Schreiben sorgfältig durch. Notieren Sie sich Fristen. Diese sind bewusst kurz bemessen. Lassen Sie sich davon aber nicht verunsichern. Unterschreiben Sie nichts ohne Prüfung durch Spezialisten! Die Unterlassungserklärung kann Sie für eine lange Zeit binden. Sie gilt potentiell lebenslang. Wenden Sie sich an einen Spezialisten, z.B. einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen. Dieser kann Sie in allen Punkten beraten und auch eine individuelle, auf den Einzelfall zugeschnittene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung für Sie entwerfen. Außerdem kann er Ihnen helfen, die im Regelfall viel zu hoch angesetzten Pauschalkosten zu reduzieren, sofern Sie überhaupt Schadenersatz leisten müssen. Auch dies kann für Sie geprüft werden.

Handeln, aber mit Bedacht!

Wenn wir für Sie tätig werden sollen, rufen Sie uns jetzt gleich an oder übersenden Sie uns Ihre vollständige Abmahnung mit allen Seiten und Ihren Kontaktdaten per Fax oder E-Mail. Sie erreichen uns telefonisch unter 040/411 67 62 5, per Fax unter 040/411 67 62 6, per E-Mail unter info(at)ipcl-rieck.de. Wir melden uns dann bei Ihnen und teilen Ihnen mit, ob wir Sie vertreten können und wie die Kosten dafür sein werden.

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