Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf & Frommer

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Sehr geehrte Damen und Herren,

es erreichen unsere Kanzlei neue Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH, Feilitzschstraße 6 in 80802 München. 

Die Abmahnung wird dabei in der Regel durch die Rechtsanwälte Waldorf und Frommer verfasst.

Vorgeworfen wird ein Urheberrechtsverstoß in einer Internettauschbörse, wie Beispielsweise bittorrent, unter Nennung der IP-Adresse. Gegenständlich dabei z.B. der Film Parker.

Folgende Forderungen werden geltend gemacht:

- Abgabe strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Schadensersatz
- Rechtsverfolgungskosten Erstattungsanspruch, wobei die Berechnung anhand eines Gegenstandwertes von 1000EUR als unbillig im Sinne des § 97 a Abs. 2 S. 4 UrhG behauptet wird.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Kontaktieren Sie dazu bitte unser Sekretariat. Sollten Sie nicht Im Ruhrgebiet leben, kann Die Angelegenheit auch fernmündlich und per E-Mail abgehandelt werden. Eine schnelle Abwicklung ist auf Grund der kurz gesetzten Fristen stets notwendig.

Wir nehmen uns die Zeit für Ihren Fall.

Mit freundlichen Grüssen 

Wolf Ansorge
Rechtsanwalt

Tel.: 0234 / 687 66 0
Fax.: 0234 / 15 99 3
E-Mail: info@rechtsanwalt-bochum-ansorge.de
Domain: rechtsanwalt-bochum-ansorge.de


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