Abmahnung CROSSFIT, LLC durch Bird & Bird wegen Markenrechtsverletzung

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Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der CrossFit, LLC aus Washington wegen des Vorwurfs einer Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt.

Ausweislich des uns vorliegenden Abmahnschreibens handelt es sich bei der Firma CrossFit um ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich der Fitnessbranche. Bei dem Kennzeichen CrossFit handele es sich um ein markenrechtlich geschütztes Fitnessprogramm. Für das Kennzeichen CrossFit bestehen mehrere Markenanmeldungen, einerseits in Form einer Unionsmarke sowie auch einer deutschen Marke, die Schutz vor dem DPMA genießt.

Im Rahmen der Abmahnung wird hierbei unserer Mandantschaft vorgeworfen, dass diese bei dem Angebot von Hantelgewichten das Kennzeichen „Crossfit“ auf dem Portal eBay-Kleinanzeigen genutzt habe.

Die Nutzung ist hierbei im Rahmen der Artikelbeschreibung erfolgt.

Was wird in der Abmahnung gefordert:

In der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die eine vorformulierte Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € vorsieht. Besonders beachtenswert ist hierbei der Gegenstandswert, der mit 250.000,00 € beziffert wird. Unter dem Ansatz einer 1,5er Geschäftsgebühr werden hierbei von dem Adressaten der Abmahnung 3.399,50 € gefordert.

Neben der Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sowie des Kostenerstattungsanspruches werden dem Grunde nach Auskunftsansprüche sowie auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Wie ist mit der Abmahnung umzugehen?

Zunächst sollte diese Abmahnung vollumfänglich ernst genommen werden. Aus vergangenen Mandaten, die wir gegenüber der Kanzlei Bird & Bird vertreten haben, ist uns durchaus bekannt, dass diese konsequent bei Nichteinhaltung der Fristen einstweilige Verfügungen beantragt. Das Kostenrisiko einer einstweiligen Verfügung in Markenangelegenheiten ist grundsätzlich als äußerst hoch zu betrachten. Dies gilt natürlich umso mehr, soweit es unmittelbar zur Hauptsacheklage kommt. Ziel einer Verteidigung muss daher sein, dass einerseits die Führung eines Verfahrens im Regelfall verhindert wird. Auf der anderen Seite muss natürlich in jedem Einzelfall überprüft werden, ob eine Markenrechtsverletzung überhaupt vorliegt. Hierbei dürfte es von entscheidender Bedeutung sein, ob das entsprechende Kennzeichen auch markenmäßig verwendet wird. Dies kann durch einen spezialisierten Fachanwalt für diesen Bereich am besten beurteilt werden.

Wir sind eine auf das Markenrecht hoch spezialisierte Kanzlei. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz gehört insbesondere das Markenrecht zu unserer täglichen Arbeit. Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Rufen Sie uns an oder lassen Sie uns gerne Ihr Abmahnschreiben vorab an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen. Wir melden uns im Regelfall am gleichen Tage bei Ihnen zurück.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


UPDATE vom 27.08.2021

Uns wurden in kürzester Zeit insgesamt drei Abmahnungen der CrossFit LLC durch die Kanzlei Bird & Bird vorgelegt. Sollten SIe daher ebenfalls betroffen sein, wenden Sie sich gerne an uns, da wir Ihnen sicherlich weiterhelfen können.

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