Abmahnung d. bocklegal i.A.d. Glashütter Uhrenbetrieb GmbH wegen der Verletzung eines Designs

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Die Kanzlei bocklegal mahnt eine Verkäuferin von Uhren auf eBay wegen eines wettbewerbs- und designrechtlichen Verstoßes ab. Der Abgemahnten wird vorgeworfen, unter Verletzung des Geschmackmusters Nachahmungen des Uhrenmodells „Glashütte Pavonina“ verkauft zu haben.

Aus dem vorliegenden Schreiben geht hervor, dass die Glashütter Uhrenbetrieb GmbH, die im Konzernverbund mit der Swatch Group AG steht, unter der Kennung: DM/080030 ein eingetragenes Geschmackmuster für das Uhrenmodell „Pavonina“ besitzt.

Auf der Internethandelsplattform eBay habe die Abgemahnte Armbanduhren ange­boten, die dem Modell „Pavonina“ gleichen, tatsächlich jedoch Nachahmungen des Originals darstellten. Dies sei vor allem durch einen Testkauf einer solchen Uhr des Abgemahnten zu einem Preis von 24,99 EUR festgestellt worden.

Designrechtlicher Verstoß

Ausführlich wird in der Hinführung auf eine Verletzung des Geschmackmusters darauf eingegangen, bezüglich welcher äußerlichen Merkmale sich die vom Abgemahnten angebotenen Uhr und das Original Modell „Pavonina“ gleichen. Die Ähnlichkeit der Uhrenmodelle wird hierfür anhand der Ausführungsformen festgemacht. Die zum Kauf angebotene Uhr der Abgemahnten übernehme die geschützten Designs „nahezu unverändert“, was eine Verletzung des geschützten Geschmackmusters darstelle.

Wettbewerbsrechtlicher Verstoß

Als unlautere Nachahmungen des Modells „Pavonina“ stelle der Verkauf der Uhren durch den Abgemahnten zudem einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß dar. Aufgrund der Verwechslungsgefahr, werde der Käufer auf unlautere Wiese über die Herkunft des Produkts getäuscht. Der gute Ruf der Glashütter Uhrenbetrieb GmbH werde ausgenutzt, um dem Käufer zu suggerieren, ein Original-Produkt zu einem besonders niedrigen Preis erwerben zu können. Dies stelle einen Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 3 UWG dar.

Forderung: Auskunft, Unterlassung, Aufwendungs- sowie Schadensersatz

Die Kanzlei bocklegal leitet sowohl aus den wettbewerbs-, als auch den designrechtlichen Verstößen, Ansprüche auf Unterlassung, Schadens- und Aufwendungsersatz ab. Überdies wird der Abgemahnte aufgefordert über den Umfang seiner Verstöße Auskunft zu erteilen, damit der Schadensersatz beziffert werden kann.

Im Anhang der Abmahnung befindet sich die Rechnung für die Beauftragung der Kanzlei bocklegal in einer Höhe von 2.204,30 EUR, die auf Grundlage eines Streitwertes von 100.000,00 EUR berechnet wurde. Zudem liegt eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei, die der Abgemahnte ausgefüllt zurücksenden soll.

Haben auch Sie eine wettbewerbs- oder designrechtliche Abmahnung erhalten?

Im Marken- und Wettbewerbsrecht kommt es häufig zu Abmahnungen. Sie dienen der außergerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen. Abmahnung erreichen dem Empfänger häufig unvorbereitet und können einschüchternd wirken. Oft wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch ein Schadensersatz gefordert. Zwar sind Abmahnungen grundsätzlich ernst zu nehmen und die enthaltenen Fristen zu beachten, dennoch bieten sich auch für Sie Verteidigungsmöglichkeiten. Außerdem sollten Sie sich von einer Abmahnung nicht aus der Ruhe bringen lassen und frühzeitig Rechtsrat einholen.

Dieser Rechtsrat ist nötig, denn für „Nicht-Juristen“ ist die Rechtslage meist nur schwierig einzuschätzen. Treffen die Vorwürfe tatsächlich, wie in der Abmahnung geschildert, zu? Sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung in dieser Form unterzeichnen? Was genau ist die angedrohte einstweilige Verfügung und welche Konsequenzen würde diese für Sie mit sich bringen? All diese Fragen lassen sich am besten mit einem Rechtsanwalt auf dem entsprechenden Rechtsgebiet klären.

Wenn Sie eine Abmahnung bezüglich einer markenrechtlichen Angelegenheit erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Die Rechtsanwälte Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg vertreten Abgemahnte in den Rechtsgebieten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht und besitzen die nötige Erfahrung auf dem Gebiet der Verteidigung von Abgemahnten. Eine serviceorientierte Beratung und die Interessen unserer Mandanten stehen bei uns dabei stets im Vordergrund.

In einem kostenlosen Erstgespräch mit können wir Ihnen eine erste Einschätzung des Falls geben und mögliche weitere Schritte besprechen. Rufen Sie uns gerne an oder senden uns Ihre Abmahnung zu.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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