Abmahnung der August Image LLC durch Kanzlei Fuß & Jankord PartG wegen Urheberrechtsverstoßes

  • 2 Minuten Lesezeit


Uns liegt eine Abmahnung der August Image LLC durch die Kanzlei Fuß & Jankord PartG aus Dortmund vor.

Vorab: Wir berichten nicht das erste Mal über eine Abmahnung der August Image LLC durch Kanzlei Fuß & Jankord PartG, vgl. https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-august-image-ll-c-durch-rechtsanwaltskanzlei-fuss-und-jankord-erhalten-188027.html 

Sie können mich gerne für eine kostenlose- und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung anrufen (0251/208680-30) oder eine eMail schreiben (info@wd-recht.de). Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht kenne ich das Rechtsgebiet gut. Auch die Gegenseite ist mir bekannt. 


Gegenstand der Abmahnung der August Image LLC

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer unberechtigten Nutzung eines Lichtbildes. Lichtbilder/Fotografien genießen nach dem Urheberrecht entweder Urheberrechtsschutz als Werk nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, sofern sie individuelle Werk darstellen oder Leistungsschutz nach § 72 UrhG.

Der Abgemahnte soll eine Fotografie, an der die August Image LLC die Exklusivrechte inne zu haben behauptet, ohne eine erforderliche Einwilligung öffentlich zugänglich gemacht haben.

Die August Image LLC fordert vom Abgemahnten durch ihre Rechtsvertreter

  • Unterlassung und Entfernung des Bildes von der fraglichen Seite
  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (ein Entwurf ist beigegeben)
  • Auskunft über Dauer und Umfang der Nutzung des Bildes
  • Die Zahlung eines Schadenersatzes für die Nutzung (vorliegend knapp 1.800,00 EUR)
  • Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren, die mit knapp 1.000,00 EUR berechnet werden.


Tipp: Verhalten nach Erhalt einer solchen Abmahnung

Der Verletzer „soll“ vor gerichtlichen Maßnahmen (Klage, einstweilige Verfügung..) abgemahnt werden, um ihm Gelegenheit zu geben, ein Gerichtsverfahren abzuwenden. Dementsprechend ernst sollte man das Schreiben und die darin enthaltenen Fristen nehmen. Keinesfalls sollte man die Abmahnung „auf die lange Bank“ schieben, da ansonsten rechtliche und finanzielle Nachteile drohen. Auf der anderen Seite sollte keinesfalls vorschnell das Unterlassungsversprechen- oder Auskunft abgegeben werden. Beides ist kaum noch- oder gar nicht mehr rückgängig zu machen.

Angesichts der Spezialmaterie, der kurzen Fristen, der mindestens 30-jährigen strafbewehrten Bindung durch das Unterlassungsversprechen, die eine weitre Reichweite hat, als der Text es vermuten lässt und die oft hohen Zahlungsforderungen gehört die Sache in die Hände eines Fachmann, bestenfalls eines Fachanwalts für Urheberrecht, der seine besonderen Kenntnisse nachgewiesen hat.

Sofern ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, ist zunächst über die tatsächliche Reichweite der Erklärung zu informieren, die Abgabe richtig vorzubereiten und das Unterlassungsversprechen ggf. zu modifizieren, um künftige Vertragsstrafeansprüche so gut es geht auszuschließen.

Die finanziellen Forderungen sind regelmäßig Gegenstand von Verhandlungen. Hier handelt es sich auch um Tatfragen (sachverhaltsabhängig).


Dr. Wallscheid & Drouven – Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Wir sind eine hochspezialisiere Kanzlei. In tausenden Fällen haben wir unsere Mandanten bislang vertreten. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch  kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail zusenden und hierin eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Einschätzung zurück.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

    erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,

    durchgehend persönliche Ansprechpartner,

    Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,

    unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.


Kontakt unter: Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  eMail: info@wd-recht.de

Besuchen Sie uns gerne unter: www.muensteraner-rechtsanwaelte.de 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema