Abmahnung der Body-Store A. Schmitter e. K. durch die Kanzlei RST | Grundpreisangabe
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Die Abmahner
Das in Köln (Am Vorgebirgstor 11) ansässige Einzelunternehmen Body-Store A. Schmitter e.K. verkauft Nahrungsergänzungsmittel, Diätprodukte, Sportbekleidung und Zubehör. Anton Schmitter ist Inhaber des Geschäfts und hat die Kanzlei RST Richter Shafaei Tyarks & Partner beauftragt, eine Abmahnung aufgrund von Wettbewerbsverstößen auszusprechen.
Der Vorwurf
Herr Schmitter lässt einen Wettbewerbsverstoß abmahnen, da Nahrungsergänzungsmittel mit unzureichenden Angaben hinsichtlich des Grundpreises online vertrieben worden seien.
Die Forderung
Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, um Zuwiderhandlungen unter Strafe zu stellen bzw. zu reduzieren. Zudem soll der Abgemahnte die Anwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € (Gegenstandswert: 15.000 €) tragen.
Unsere Einschätzung
Konsultieren Sie unbedingt einen fachkundigen Rechtsanwalt ein, der die behauptete Handlung überprüft, denn nicht jede Abmahnung wird rechtskonform ausgesprochen.
Generell verpflichtet § 2 PAngV, Waren mit dem Gesamtpreis sowie mit dem Preis je Mengeneinheit zu kennzeichnen. Dabei sollen Mengeneinheiten wie 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter und 1 Quadratmeter verwendet werden.
Fehlt die Preisangabe je Mengeneinheit, liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen vor (§ 3 i.V.m. § 5a Abs. 2 und 4 UWG): Der Verbraucher erhält nicht alle wesentlichen Informationen, die für seine Kaufentscheidung wichtig sind.
Unser Rat
Wir raten Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen, der sich Ihre Abmahnung im Detail anschaut. Hierzu zählen insbesondere die Überprüfung der in der Unterlassungserklärung enthaltenen und unter Strafe gestellten Handlungen oder auch die Überprüfung der Angemessenheit der zu zahlenden Kosten. Wir nehmen gerne für Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Sprechen Sie uns an und wir werden für Sie aktiv!
Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert
Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.
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