Abmahnung der Borussia VFL 1900 Mönchengladbach GmbH vom 18.04.2013 wegen des Verkaufes von Tickets

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Am 19.04.2013 erreichte uns eine erneute Abmahnung der Borussia VFL 1900 Mönchengladbach GmbH. Die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegte Abmahnung beinhaltet den bereits bekannten Vorwurf eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen des Bundesligavereins Borussia Mönchengladbach.

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, man habe im Rahmen einer zielgerichteten Recherche festgestellt, dass unsere Mandantschaft diverse Tageskarten (u.a. drei Tickets für das Spiel gegen Schalke 04) bei eBay zum Verkauf angeboten habe. Im Vergleich zu den ATGB anderer Fußballvereine sind die Bedingungen sehr eng gefasst. Bekanntermaßen wird auf die Ziffer 7a der ATGB verwiesen, die neben dem Verbot des Verkaufs zu überhöhten Preisen auch einen generellen Verkauf über Internetauktionshäuser verbiete. Eine Prozentgrenze (Beispiel: bis zu 15% über dem Originalpreis) oder die Möglichkeit eines Verkaufes per "Sofort-Kauf" (Beispiel Internethandelsplattform eBay) zum Originalpreis wird nicht eingeräumt.

Vom Adressaten der Abmahnung wir neben einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € auch die Abgabe einer der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung gefordert.

Für den Fall einer Zuwiderhandlung wird die Verhängung einer Sperre für den Ticketkauf für die Dauer von zwei Jahren angekündigt.

Was ist von der Abmahnung zu halten?

Die grundsätzliche Frage eines Verstoßes gegen die ATGB setzt deren Wirksamkeit voraus.

Die Kriterien die Wirksamkeit der ATGB sind beim direkten Erwerb von den Vereinen bzw. deren offiziellen Verkaufsstellen in der Regel erfüllt. Erforderlich ist, dass die ATGB dem Vertragspartner vorgelegt werden und dieser ausreichend Gelegenheit zur Kenntnisnahme hat. Im Falle des Erwerbs der Tickets von Privatpersonen werden die ATGB hingegen nicht Bestandteil dieses Vertrags, da die ATGB Ihre Wirksamkeit nur im jeweiligen Vertragsverhältnis, d.h. im Verhältnis zwischen Verein und Privatperson, entfalten.

Problematik der anliegenden Unterlassungserklärung:

Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden. Andererseits droht die Verwirkung der angeführten Vertragsstrafe. Je nach Einzelfallkonstellation ist wohlmöglich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung angezeigt.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Borussia VFL 1900 Mönchengladbach GmbH oder eines anderen Fußballklubs erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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