Abmahnung der Burchert & Partner RAe im Auftrag von Herrn Meyer wegen der Grundpreisangabe

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Abmahnung der Burchert & Partner Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag von Herrn Manfred Meyer wegen fehlender Grundpreisangabe.

Die Burchert & Partner Rechtsanwälte aus Berlin vertreten die Interessen von Herrn Meyer, welcher über die gängigen Fernabsatzwege Dichtungsmittel verkauft. Im Auftrag des Herrn Meyer verschickten die Burchert & Partner Rechtsanwälte nun eine Abmahnung, welche sich an einen Mitbewerber richtete.

Der Vorwurf lautet, der Betroffene habe im Rahmen eines Verkaufsangebotes von Dichtungsmittel den Preis je Maßeinheit (Grundpreis) nicht aufgeführt. Er sei jedoch verpflichtet, den Preis je Maßeinheit unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben, denn ohne den Grundpreis fällt es dem Verbraucher schwerer, Waren von Anbietern zu vergleichen. Nach Ansicht der Rechtsanwälte liegt hier ein Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften vor.

Die Burchert & Partner Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, eine vorformulierte Erklärung liegt dem Schreiben bereits bei. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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