Abmahnung der CBH Rechtsanwälte wegen Marke „HOMEBASE“

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Wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung an der geschützten Marke „HOMEBASE“ wurde ein Mandant kürzlich von den CBH Rechtsanwälten im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH abgemahnt.


In dem uns vorliegenden Abmahnschreiben heißt es, dass FAST Fashion Produkte unter verschiedenen Markennamen vertreibt und gleichzeitig Inhaber diverser Markenrechte sei. Unter anderem sei die Bezeichnung „HOMEBASE“ markenrechtlich zugunsten von FAST Fashion geschützt und beim DPMA und EUIPO (Markenregister) eingetragen.

Vorwurf

Der Firma FAST Fashion sei aufgefallen, heißt es weiter, dass unser Mandant im Internet Bekleidungsstücke unter der Marke „HOMEBASE“ zum Kauf anbiete, ohne dass es sich hierbei um Originalware von FAST Fashion gehandelt habe. Dies stelle eine Markenrechtsverletzung dar und sei zu unterlassen. 

Ansprüche

Unser Mandant wird zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Damit müsste er im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe an FAST Fashion zahlen. Außerdem soll er Auskunft über den erzielten Verkaufserlös erteilen und Schadensersatz in noch nicht bezifferter Höhe leisten. Die angebotene Ware soll er an FAST Fashion zur Vernichtung herausgeben und die Abmahnkosten, berechnet nach einem Streitwert von 150.000 Euro, erstatten.

Einschätzung

Es handelt sich bei der uns vorliegenden Abmahnung um eine klassische markenrechtliche Abmahnung. Derartige Streitigkeiten nehmen nach unserer tagtäglichen Erfahrung in unserer Fachanwaltskanzlei immer mehr zu. Gerade bei dem Vorwurf einer Markenrechtsverletzung stehen auch insbesondere wirtschaftliche Aspekte besonders im Vordergrund. Dies liegt insbesondere an den im Markenrecht geltenden hohen Streitwerten, nach denen sich Anwaltsgebühren sowie etwaige Gerichtskosten berechnen. Ein markenrechtliches Schreiben einer Anwaltskanzlei sollte insoweit keinesfalls ignoriert werden. Es könnte dann ein Gerichtsverfahrens eingeleitet werden, was alleine aus wirtschaftlichen Gründen vermieden werden sollte. Bei markenrechtlichen Streitigkeiten gibt es eine Vielzahl von Ansatzpunkten zur Verteidigung, die uns als Fachanwaltskanzlei auf diesem Gebiet bestens bekannt sind. Das erfolgreiche Vorgehen richtet sich immer nach dem jeweiligen Fall und den exakten Einzelfallumständen.

Abmahnung erhalten - was tun?

Achten Sie bitte unbedigt auf gesetzte Fristen und bewahren Sie Ruhe. Auf eine Abmahnung sollten Sie nicht selbständig reagieren, da hierbei leicht schwerwiegende Fehler unterlaufen könnten. Dazu kommt, dass vorformulierte Unterlassungserklärungen, die Abmahnungen oftmals beigefügt sind, eine unangemessene Benachteiligung des Abgemahnten darstellen können. Sie können zudem als Schuldeingeständnis gewertet werden, sofern der Abgemahnte sie unterzeichnet. Stattdessen sollten Sie auf spezialisierte, fachanwaltliche Beratung und Unterstützung zurückgreifen. Spezialisierte Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite und können die Angelegenheit rasch, rechtssicher und möglichst kostengünstig beilegen. Eine markenrechtlichte Abmahnung stellt immer einen speziellen Einzelfall dar. Häufig finden sich Ansatzpunkte, die an der Berechtigung der Abmahnung Zweifel aufkommen lassen können oder zumindest aus taktischer Sicht dazu geeignet sein können, den wirtschaftlichen Schaden einer Abmahnung zu minimieren. Greifen Sie daher auf einen im Markenrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zurück und lassen Sie die Abmahnung durch diesen überprüfen!

Wie wir Ihnen helfen können:

Abgemahnten bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung hierzu einfach per Email an ra@kanzlei-heidicker.de zu – wir geben Ihnen dann eine kurze erste kostenfreie Ersteinschätzung und nennen Ihnen gerne auch einen fairen und transparenten Pauschalpreis für unsere Vertretung. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir zudem gerne die gesamtee Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine Email. Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und hilfsbereit zur Seite.

Folgende Grundregeln sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Weitere Tipps im Video:


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