Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e. V. in der Automobilbranche

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Autohäuser und Kfz-Händler stehen nach wie vor im Fokus von Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe. Gegenstand dieser Abmahnungen sind unzureichende Angaben nach der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) über Verbrauch und Schadstoffimmissionen.

Wer ist die Deutsche Umwelthilfe e. V.?

Die Deutsche Umwelthilfe ist ein gemeinnütziger Verein und eine nichtstaatliche Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation. Sie ist ein klageberechtigter Verbraucherschutzverband nach dem Unterlassungsklagegesetz und damit berechtigt, bei Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und andere Verbraucherschutzgesetze auf Unterlassung zu klagen.

Uns liegt aktuell ein Fall vor, bei dem die DUH Unterlassungs- und Zahlungsansprüche gerichtlich geltend macht. Im vorliegenden Fall hatte ein Autohaus schon vor einigen Jahren eine Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet – ein Fehler.

Mit der Abmahnung beginnt das Problem

Gefordert wurden von der DUH ursprünglich die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung einer Kostenrechnung. Da dieser Betrag nicht so hoch war, hat der Mandant die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnet und den Kostenbeitrag beglichen.

Nicht bedacht hatte der Mandant, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ein Vertrag mit der DUH geschlossen wird und im Falle eines Verstoßes eine Vertragsstrafe von bis zu 10.000 € fällig wird.

Die Gefahr besteht auch darin, dass viele Unterlassungserklärungen sehr weit gefasst sind und damit auch Verstöße umfassen, die eigentlich nicht Gegenstand der Abmahnung waren. So kann ein Verstoß im Printbereich erfolgen, ein neuer Verstoß aber bei einer Veröffentlichung im Internet.

Die banalsten Verstöße“ geahndet

So, wie in unserem Fall auch, werden Vertragsstrafen noch Jahre nach der Abgabe der Unterlassungserklärung gefordert. Zu Vertragsstrafen kommt es, da die betroffenen Autohäuser bzw. –händler zwar die notwendigen Angaben in ihre Werbeschrift aufgenommen haben, allerdings die entsprechenden Pflichtangaben nach Ansicht der DUH nicht deutlich genug hervorgehoben wurden. So u. a. wird abgemahnt wegen falscher Schriftgröße, falscher Platzierung der Hinweise in Anzeigen oder unzureichend informative Facebook – und Twitter-Posts.

Die bestehende, unsichere Rechtslage dazu wird von der DUH ausgenutzt und für das eigene Geschäftsmodell missbraucht. Die DUH verdient damit Millionenbeträge.

Wie sollten Sie nach Erhalt einer Abmahnung reagieren?

Es kann nur davor gewarnt werden, ungeprüft und vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Sie gehen damit ein erhebliches wirtschaftliches Risiko ein. Auch sollte kein Kontakt mit der Gegenseite aufgenommen werden. Vielmehr sollten Sie innerhalb der angegebenen Fristen schnellstmöglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Es sollte überlegt werden, ob man nicht ein gerichtliches Eilverfahren in Form einer einstweiligen Verfügung oder ein Hauptsacheverfahren in Kauf nimmt, um keine vertraglichen Abhängigkeiten entstehen zu lassen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Wettbewerbsrecht (bei Abmahnungen, Klagen oder einstweiligen Verfügungen) beraten wir Sie kompetent und umfassend. Dabei prüfen wir die behaupteten Verstöße, formulieren für Sie modifizierte Unterlassungserklärungen und besprechen gemeinsam mit Ihnen welche Vorgehensweise im Ihrem konkreten Fall am zielführendsten ist. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf! Wir freuen uns!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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