Abmahnung der DSK Dramburg Rechtsanwälte im Auftrag von ESCA Nahrungsmittelvertrieb e. K.

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Abmahnung der DSK Dramburg Rechtsanwälte PartG mbB aus Berlin im Auftrag von ESCA Nahrungsmittelvertrieb e. K. aus Stahnsdorf.

Die DSK Dramburg Rechtsanwälte PartG mbB aus Berlin vertreten die Interessen des ESCA Nahrunsmittelvertriebs e. K., welcher Produkte aus dem Bereich Küchenzubehör und Feinkost vertreibt. Die Dramburg Rechtsanwälte verschicken nun diverse Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls als Onlinehändler auftreten. 

Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt werden insbesondere,

  • fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
  • fehlende oder nicht klickbare Links zu der Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU (OS-Link)
  • fehlende Grundpreisangaben (Verstoß gegen die Preisangabenverordnung)
  • fehlende Nährwertkennzeichnung

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und auf eine künftige Geltendmachung von Ersatzansprüchen hingewiesen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Empfehlung

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind. Damit verpflichten Sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe und zum Ersatz der vollständigen Kosten.

Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). 

Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eine darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail in Verbindung setzen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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