Abmahnung der Ernst Westphal e. K. durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder | Privat verkaufen auf eBay.de

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Die Abmahner 

Herr Thomas Krim ist Alleininhaber des Unternehmens Ernst Westphal e. K. Uhren sowie Uhrenzubehör und -Reparaturen gehören zum Handelsschwerpunkt dieser Firma. In der Streitsache wird das Unternehmen durch den Rechtsanwalt Lutz Schroeder vertreten. 

Der Vorwurf 

Wie so oft, handeln eBay-Verkäufer unwissentlich oder auch mit Vorsatz entgegen gesetzlicher Vorschriften. Vorliegend verkauft ein Anbieter auf eBay Uhren sowie Uhrenzubehör an Endverbraucher, wobei dieser mit neuwertigen und neuen Waren wirbt und zahlreiche Mehrfachauktionen mit den gleichen Produkten anbietet. Diese Merkmale könnten somit für eine Schein-Privatanbieter-Stellung sprechen, die eine gewerbliche Tätigkeit verschleiern soll, um gesetzliche Vorschriften zu umgehen. Es wird vorgeworfen, dass der Anbieter eigentlich gewerblich aktiv ist und somit die Informationspflichten verletzt. Daraus resultiert der weitere Verdacht, das Gewerbe nicht angemeldet und keine Steuern abgeführt zu haben. 

Die Forderung

Das Verhalten soll sofort eingestellt werden und durch eine Unterlassungserklärung auch für die Zukunft unterbunden werden. Die Stellung als Gewerbetreibender muss nach Feststellung transparent nach außen getragen werden und auch die gesetzlichen Pflichten müssen eingehalten werden. Die Auktionen müssen sodann bearbeitet und mit nötigen Hinweisen erweitert werden. Zur Erstellung der Abmahnung sind Anwaltskosten in Höhe von 745,40 € angefallen, die der eBay-Verkäufer zu tragen hat.

Unsere Einschätzung

Eine planmäßige und gegen Entgelt angebotene Leistung liegt durch den regelmäßigen und sich wiederholenden Verkauf von Uhren vor. Zudem ist die Regelmäßigkeit auch durch die Mehrfachauktionen zu bejahen (vgl. BGH, Urt. v. 29.03.2006, Az.: VIII ZR 173/05). Der Verkäufer verfügt zudem über zahlreiche (mehr als 740) Bewertungen, Mehrfachauktionen und Auktionen mit neuen Waren. Diese Merkmale sprechen laut Rechtsprechung für die Stellung als Gewerbetreibender. 

Unser Rat

Für ein sicheres Auftreten im Internet ist es wichtig, seine Rechte und Pflichten zu kennen. Lassen Sie Ihre aktuelle Situation gern von uns prüfen, denn ein Verhalten als Schein-Privatanbieter birgt gravierende Risiken. 

Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten, in denen Ihnen die Verletzung von Informationspflichten vorgeworfen wird? Gern prüfen wir sowohl Ihren Einzelfall als auch die Rechtmäßigkeit der Abmahnung. Die Ersteinschätzung unserer Anwälte ist für Sie hierbei unverbindlich und kostenlos. 

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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