Abmahnung der Euro-Cities AG durch Kanzlei Meissner & Meissner

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Und wieder liegt uns eine Abmahnung der Euro-Cities AG aus Berlin wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung zur Überprüfung vor. Vertreten wird die Euro-Cities AG durch die Anwaltskanzlei Meiser & Meisner aus Berlin.

Nach eigenen Angaben betreibt die Euro Cities AG unter der Domain „www.stadtplandienst.de“ einen Stadtplandienst. Auf dieser Seite werde umfangreiches Kartenmaterial öffentlich zugänglich gemacht und für die weitergehende Nutzung zur Lizenzierung angeboten. Bei den Stadtplänen soll es sich um urheberrechtlich geschützt Werke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG handeln. Der Vorstand der Euro-Cities AG soll Urheber dieser Werke sein und soll die ausschließliche de Nutzungsrechte der Euro-Cities AG eingeräumt haben.

Die Abgemahnten sollen dieses Kartenmaterial ohne Lizenz auf einer Webseite genutzt haben. Diese illegaler öffentliche Zugänglichmachung soll nach § 19a UrhG rechtswidrig sein.

Gemäß §§ 97 ff. UrhG sollen  der Euro-Cities AG daher Ansprüche auf Unterlassung, Schadenersatz und  Aufwendungsersatz zustehen.

Konkret wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 780,00 € sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 627,13 € (Streitwert 5.780,00 €) sowie Feststellungskosten in Höhe von 95 € gefordert.

 Unsere Empfehlung:

    Ruhe bewahren

    Fristen beachten

    Nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben oder einen Geldbetrag             zahlen

    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen

    Einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung und               Vertretung  beauftragen

Euro-Cities AG mahnt bereits seit mehreren Jahren sowohl die Betreiber gewerblicher als auch privater Webseiten ab. Dabei werden immens hohe Schadensersatzbeträge gefordert. Nach unserer Sicht erscheint daher fraglich, ob der Euro-Cities AG die geforderten Lizenzgebühren zustehen.

Wir kennen die Euro-Cities AG bereits aus anderen Verfahren.

 


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