Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte im Auftrag von Dachs Deutschland wegen Textilkennzeichnung

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Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg für Dachs Deutschland wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch eine fehlerhaften Textilkennzeichnung.

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickte im Auftrag von Dachs Deutschland, welche zahlreiche Textilprodukte herstellt und vertreibt, ein Abmahnschreiben wegen eines Verstoßes gegen die Textilkennzeichnungsverordnung. Der Betroffene der Abmahnung habe fälschlicherweise das Produkt mit „Merinowolle“ gekennzeichnet, wobei jedoch die Kennzeichnung „Wolle“ korrekt gewesen wäre. Verwiesen wird auf die Entscheidung des OLG Hamm, Urteil vom 02.08.2019, Az.: 4 U 18/18.

Das OLG Hamm hat seine Entscheidung damit begründet, dass im Anhang I TextilKennzVO nur die Bezeichnung „Wolle“, nicht aber „Merinowolle“ aufgeführt sei, und es für einen Verstoß gegen Art. 5 TextilKennzVO ausreiche, eine nicht in Anhang I aufgeführte Bezeichnung zu verwenden. Dies sei bei „Merinowolle“ der Fall. Ebenso würde sich der Vertreiber einen Vorteil gegenüber anderen Wettbewerbern schaffen, weil Produkte mit der Bezeichnung „Merinowolle“ eine vergleichsweise hochwertige und für eine Verbraucher attraktive Faserzusammensetzung sei.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, eine vorformulierte Erklärung ist bereits beigefügt. Daneben werden von dem Betroffenen Abmahnkosten, beruhend auf einem Streitwert von 10.000 Euro, in Höhe von 887,02 Euro gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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