Abmahnung der Firma Global Standard Gemeinnützige GmbH durch Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner

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Markenrechtliche Abmahnung der Firma Global Standard Gemeinnützige GmbH, vertreten durch die Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner vom 17.12.2015

Aktuell liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung der Firma Global Standard Gemeinnützige GmbH, vertreten durch die Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner vom 17.12.2015 zur Bearbeitung vor, in der die Verletzung von Markenrechten gerügt wird.

In der Abmahnung wird der die widerrechtliche Nutzung der eingetragenen Wortmarke „GOTS“ gerügt. Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, mit der Bezeichnung „GOTS“ ohne Zustimmung der Firma Global Standard Gemeinnützige GmbH in einem Onlineshop geworben zu haben. Zudem sei in der Werbeaussage eine wettbewerbsrechtliche Irreführung gemäß §§ 3, 5 UWG zu sehen.

Von unserer Mandantschaft wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Weitere Forderungen:

  • Erteilung der Auskunft über Ankauf und Vertrieb
  • Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung nach einem Streitwert von 100.000,-€ in Höhe von 1.973,90,-€

Vorsicht!

Der Lizenzschadensersatz wird zunächst dem Grunde nach geltend gemacht und soll erst nach Auskunftserteilung konkret beziffert werden.

Wichtig!

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgesandte Unterlassungserklärung ungeprüft. Unserer Auffassung nach ist diese nachteilig vorformuliert. Dies gilt insbesondere für den Umstand, dass eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00€ für jeden Fall der Zuwiderhandlung beziffert wird.

Sofern der Vorwurf in der Sache zutrifft, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die gesetzte Frist eingehalten wird. Ansonsten droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung, welche mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Lassen Sie sich am besten durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz im Falle des Erhalts einer solchen Abmahnung beraten. Wohlmöglich ist es angezeigt eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, da der Unterlassungsanspruch einen sehr hohen Streitwert und somit auch ein hohes Prozesskostenrisiko mit sich bringt.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben. Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze, kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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