Klage Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner Global Standard gGbmH

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Wir wurden in einer Angelegenheit gegen die Global Standard gemeinnützige GmbH, vertreten durch die Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner, beauftragt. Unserer Mandantschaft wurde eine Klage vor dem Landgericht Stuttgart zugestellt.

Sachverhalt

Unsere Mandantschaft wurde zunächst wegen einer etwaigen Markenrechtsverletzung an dem Namen „GOTS“ durch die Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner abgemahnt. Hieraufhin gab unsere Mandantschaft, die wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht vertraten, eine Unterlassungserklärung ab. Die Gegenseite wirft unserer Mandantschaft nun vor, den streitgegenständlichen Markennamen zwar von der Homepage unserer Mandantschaft, nicht jedoch aus dem Cache entfernt zu haben.

Rechtliche Würdigung

Verschiedene Gerichte haben entschieden, dass eine Pflicht zur Entfernung auch aus dem Cache besteht (z. B. OLG Düsseldorf MMR 2016, 114; OLG Celle v. 29.01.2016, Az.: 13 O 58/14). Daher sollten Sie bereits bei Erhalt einer Abmahnung einen kompetenten und auf das Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Nur so kann die Angelegenheit für Sie rechtssicher und ohne Folgekosten beendet werden. Wenn Sie es versäumt haben, den gerügten Verstoß aus dem Cache zu entfernen, sollten Sie ebenfalls einen Rechtsanwalt beauftragen. Es sollte sodann ein für Sie günstiger Vergleich angestrebt werden.

Haben Sie eine Abmahnung oder eine Klage erhalten?

Bei Erhalt einer Abmahnung oder Zustellung einer Klage sollten Sie unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Durch eine anwaltliche Vertretung kann weiterer Schaden abgewendet und die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet werden. Zudem können häufig die geforderten Kosten reduziert werden.

Unser Rat

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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