Abmahnung der Focus on Service GmbH durch Rechtsanwalt Wilhelm Hagel | Grundpreis im Amazon-Angebot

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Abmahner

Die Firma Focus in Service GmbH spricht durch Rechtsanwalt Wilhelm Hagel aus Ibbenbüren eine Abmahnung aufgrund wettbewerbswidriger Praktiken aus. 

Die Focus on Service GmbH ist in Ibbenbüren ansässig und handelt mit Elektronikgeräten sowie Elektronikzubehör. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin Gausman vertreten. 

Der Vorwurf 

Es wird ein Angebot bei Amazon abgemahnt, da dieses die gesetzlichen Voraussetzungen nach der Preisangabenverordnung missachten soll: Ein Amazon-Händler biete Frostschutzmittel zum Verkauf an, ohne dabei den Preis je Mengeneinheit anzugeben. 

Dies stellt ein wettbewerbswidriges Verhalten dar, da einerseits gesetzliche Vorschriften missachtet werden und andererseits die Verbraucher in ihrer Kaufentscheidung unverhältnismäßig beeinflusst werden. 

Die Forderung

Es wird eine unterzeichnete Unterlassungserklärung gefordert, die bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 € vorsieht. 

Des Weiteren soll der Abgemahnte für die Anwaltskosten von 333,20 € aufkommen.

Unsere Einschätzung

Produkte gem. § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV müssen grundsätzlich nicht nur den Gesamtpreis, sondern zudem den Preis je Mengeneinheit angeben. Der Preis je Mengeneinheit muss dabei in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Gesamtpreis hinterlegt werden, sodass dieser leicht auffindbar ist. Es sind die Mengeneinheiten nach § 2 Abs. 3 PAngV verwenden, sodass auf 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter zurückzugreifen ist. 

Fehlt die Preisangabe je Mengeneinheit, liegt ein wettbewerbswidriges Verhalten nach § 3 i. V. m. 3a und 5a UWG vor. 

Bei der aktuellen Abmahnung ist Vorsicht geboten, da diese eine sehr weit gefasste Unterlassungserklärung beinhaltet: Weit gefasste Unterlassungserklärungen schränken den Abgemahnten in seinen Rechten ein, sodass die Vertragsstrafe zumeist sehr schnell geltend gemacht werden kann. Dies ist natürlich nicht in Ordnung, sodass wir Ihnen hier eine zügige Kontaktaufnahme mit uns empfehlen. 

Unser Rat

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen: Wir nehmen sodann eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor und beraten Sie selbstverständlich auch darüber hinaus, weit gefasste Unterlassungserklärungen ändern wir zudem gerne zu Ihren Gunsten ab.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Muffert

Beiträge zum Thema