Abmahnung der Gewürzland GmbH wegen der Marke „Drachenfeuer“ - ich berate auch Sie

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Hier in der Kanzlei wurde mir eine Abmahnung der DORNKAMP Rechtsanwälte für die Gewürzland GmbH, Wien, Österreich wegen Verletzung der Marke „Drachenfeuer“ Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der Abmahnung wird gerügt, dass ein Gewürz unter Verwendung des markenrechtlich geschützten Kennzeichens „Drachenfeuer“ angeboten und beworben wurde. Die Gewürzland GmbH ist Inhaberin einer Unionsmarke für die Klasse 30 und damit für Gewürzmischungen und Gewürze „Drachenfeuer“.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor. Es werden ferner umfangreiche Auskunftsansprüche geltend gemacht. Gleichzeitig wird angeboten, gegen Zahlung eines Pauschalbetrages einschließlich der Abmahnkosten auf weitere Ansprüche (unter anderem Auskunft und Schadenersatz) zu verzichten, wenn die beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben wird und die markenrechtsverletzenden Produkte zerstört und/oder markenrechtlich unkenntlich gemacht werden.


Meine Einschätzung: 


Auch mit dem Zusatz des konkreten Gewürze ist die Kennzeichnung „Drachenfeuer“ markenrechtlich unzulässig. So ähnliche Kennzeichnungen können gegebenenfalls ebenfalls problematisch sein.

Neben der Frage, ob eine Unterlassungserklärung, insbesondere wenn das Produkt im Internet beworben wurde, sicher eingehalten werden kann, sollte die Frage der geltend gemachten Kosten bzw. des Pauschalbetrages geklärt werden.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung der Gewürzland GmbH erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der DORNKAMP Rechtsanwälte für die Gewürzland GmbH  erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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