Abmahnung der Image Professionals GmbH durch Frommer Legal

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Uns liegt erneut eine Abmahnung der Image Professionals GmbH aus München vor, die sich von der Kanzlei Frommer Legal vertreten lässt. Wir haben bereits im letzten Jahr über eine solche Abmahnung berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-image-professionals-gmbh-durch-frommer-legal-195685.html

Vorab: Sollten Sie ein solches oder ähnliches Schreiben erhalten habe, stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht gerne für eine kostenloses Erstgespräch zur Sach- und Rechtslage zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter 0251 / 208680-30 oder via eMail an info@wd-recht.de.


Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf an den Adressaten, er habe mehrere Fotografien ohne ein hierfür erforderliches Nutzungsrecht zu besitzen, auf seiner gewerblichen Internetseite veröffentlicht und dadurch die Verwertungsrechte der Image Professionals GmbH verletzt. In der Tat sind Lichtbilder nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt, sei es als „Werk“ iSd § 2 nr. 5 UrhG bei ausreichender Schöpfungshöhe, sei es durch Leistungsschutz nach § 72 UrhG. Es empfiehlt sich grundsätzlich nicht, fremde Fotos im Internet ohne (schriftliche) Erlaubnis des Rechteinhabers zu verwenden. Der Vorwurf richtet sich hier wenig überraschend auf eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts (§ 16 UrhG) und des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG).

Gefordert wird vom Abgemahnten

  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines Schadenersatzes
  • Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren

Tipp: Verhalten im Falle einer Abmahnung

Gucken Sie zuerst nach den Fristen. Diese sind in der Regel relativ kurz gewählt, zumal bis Fristablauf einiges zu tun ist.

Handeln Sie nicht vorschnell und geben Sie keinesfalls den beiliegenden Entwurf ohne Weiteres ab! In einem solchen Fall drohen hohe Vertrgasstrafen.

Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zum gegnerischen Anwalt auf. In einem solchen Gespräch herrscht keine Waffengleichheit. Hier besteht die Gefahr einer Übervorteilung oder auch von vermeintlichem Verteidigungsvorbringen, das einem später entgegen gehalten werden kann.

Lassen Sie die Berechtigung der Abmahnung bestenfalls von einem Fachanwalt prüfen.

Sofern ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, wird der Spezialist Ihnen bei der tatsächlichen Vorbereitung helfen können, um nicht unwissentlich Vertragsstrafen auszulösen. R wird auch mit der Gegenseite über Einschränkungen des Versprechens verhandeln. Das Unterlassungsversprechen enthält mehr (strafbewehrte!) Pflichten, als dem Text zu entnehmen ist!

Die Zahlungsforderungen sind ebenfalls Gegenstand von Vergleichsverhandlungen, sofern die Angelegenheit einvernehmlich beendet werden soll.


Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte | Fachanwälte

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns hierfür die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

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