Abmahnung der Image Professionals GmbH durch Rechtsanwälte Frommer Legal erhalten?

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Abermals mahnen die Rechtsanwälte der bekannten Kanzlei Frommer Legal für die Image Professionals GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen ab. Aktuell liegt uns eine Abmahnung zur Verteidigung des Abgemahnten vor, mit welcher diesem vorgeworfen wird, unberechtigt eine Fotografie im Internet verwendet zu haben. Die Image Professionals GmbH verfüge über die ausschließliche Berechtigung urheberrechtliche Ansprüche hinsichtlich der streitgegenständlichen Fotografien durchzusetzen.

Vorab: Liegt Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine solche Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Image Professionals GmbH vor? Dann kontaktieren Sie uns gerne zu einer kostenfreien und für Sie unverbindlichen Ersteinschätzung. Senden Sie uns hierzu bestenfalls die Dokumente per Mail zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir, die Anwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über Erfahrung aus vielen urheberrechtlichen Verfahren und melden uns gerne zeitnah bei Ihnen zurück. 

Kontakt unter Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de

Welche Ansprüche stellt die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal für die Image Professionals GmbH?

Die Kanzlei Frommer Legal macht für die Image Professionals GmbH aus §§ 97, 97a, 101 UrhG, 242 BGB Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche geltend.

Es wird zunächst die Beseitigung der behaupteten Verletzung verlangt und zudem ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. D.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal hat eine Erklärung vorformuliert und der Abmahnung beigelegt. Ein Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten der Abmahnung sowie die Bezifferung einer Schadensersatzforderung nach erteilter Auskunft werden bereits angekündigt.

Was ist zu tun? Wichtig: Fristen beachten und anwaltlichen Rat einholen!

Die Abmahnung ist ernst zu nehmen. Vor allem die in der Abmahnung gesetzten Fristen gilt es einzuhalten. Denn das Außerachtlassen der gesetzten Fristen kann erhebliche negative Konsequenzen haben. Im Fall eines reaktionslosen Fristablaufes droht eine gerichtliche Inanspruchnahme durch die Gegenseite. Ein Gerichtsverfahren ist jedoch mit einem nicht unerheblichen Prozesskostenrisiko verbunden. Gleichwohl sollten die Ansprüche nicht aufgrund etwaigen Zeitdruckes voreilig erfüllt werden. Es gilt vielmehr, die Abmahnung rechtzeitig juristisch prüfen zu lassen. Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte –von der Gegenseite vorformulierte- Unterlassungserklärung leichtfertig unterzeichnet werden. Denn mit der Abgabe geht eine erhebliche Bindungswirkung einher (bspw. eine mindestens 30- jährige vertragliche Verpflichtung). Insbesondere sind Pflichten enthalten, die für einen Laien nicht aus der Erklärung selbst hervorgehen, so dass ein erhöhtes Risiko besteht, unmittelbar gegen die Erklärung zu verstoßen und eine Vertragsstrafe an die Gegenseite zahlen zu müssen. Da eine undurchdachte Reaktion sehr negative finanzielle Konsequenzen haben kann, ist es unbedingt ratsam, zeitnah nach Erhalt der Abmahnung professionelle juristische Hilfe zu suchen. Bestenfalls sollte ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt –bspw. ein Fachanwalt für Urheberrecht- zu Rate gezogen werden. Dieser kann die Abmahnung prüfen und sodann insbesondere –falls notwendig- eine für den Abgemahnten günstigere –modifizierte – Unterlassungserklärung erstellen.

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