Abmahnung der Image Professionals GmbH durch Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Erneut liegt uns ein Schreiben der Kanzlei Frommer Legal aus München in Vertretung der Image Professionals GmbH vor. Die Image Professionals GmbH lässt vortragen, der Abgemahnte habe eine Fotografie, an der der Image Professionals GmbH die ausschließlichen Verwertungsrechte zustünden, im Internet ohne Berechtigung genutzt. Mit dieser Begründung macht die Image Professionals GmbH Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz geltend.

Vorab: Wurde Ihnen eine solche Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Image Professionals GmbH zugestellt? Dann kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung. Bestenfalls senden Sie uns die Dokumente vorab per Mail zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir, die Anwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, melden uns zeitnah bei Ihnen zurück. 

Sie erreichen uns unter Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  eMail: info@wd-recht.de


Welche Forderungen stellt die Image Professionals GmbH?

Die Kanzlei Frommer Legal macht für die Image Professionals GmbH gem. §§ 97, 97a, 101 UrhG, 242 BGB Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche geltend.

Es werden

  • die Beseitigung des behaupteten Verstoßes
  • die Unterlassung, d.h. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Erstattung von Rechtsanwaltskosten

verlangt.


Tipp: Was ist zu tun?

Die Abmahnung ist ernst zu nehmen. Beachten Sie unbedingt die von der Gegenseite gesetzten Fristen und lassen diese nicht fahrlässig reaktionslos verstreichen. Denn die Image Professional GmbH könnte die Forderungen dann unmittelbar in einem gerichtlichen Verfahren geltend machen. Angesichts der Tatsache, dass im Falle eines Gerichtsverfahrens ein nicht unerhebliches Kostenrisiko besteht und ein solches Verfahren auch viel Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es sinnvoll, sich zeitnah nach Erhalt der Abmahnung rechtlich beraten zu lassen. Oftmals können solche unschönen Angelegenheiten zügig außergerichtlich beigelegt werden.  Zudem lohnt sich in der Regel eine professionelle Prüfung der Abmahnung, da die geltend gemachten Ansprüche nicht immer auch so eindeutig nach Grund und Höhe bestehen, wie es in der Abmahnung den Anschein macht. Keinesfalls sollte der Abgemahnte die Forderungen der Gegenseite vorschnell erfüllen. Vor allem die der Abmahnung beiliegende, von den gegnerischen Rechtsanwälten vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige juristische Beratung und Modifikation unterzeichnet werden. Denn die mit der Abgabe einer solchen Erklärung einhergehenden Pflichten sind enorm und ergeben sich nicht immer eindeutig aus dem Wortlaut der Erklärung. Daher besteht bei leichtfertiger Abgabe die Gefahr, unmittelbar gegen die Erklärung zu verstoßen und eine hohe Vertragsstrafe zu verwirken.

Lassen Sie sich daher rechtzeitig beraten, um unschöne weitere negative finanzielle Folgen tunlichst zu vermeiden.  Wir, die Anwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes und kennen auch die Gegenseite sehr genau. Ich selbst bin als u.a. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit der Rechtslage bestens vertraut. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv beizulegen.


Dr. Wallscheid & Drouven: Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

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